Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes A 1.4 „Waldacker“ wird nunmehr eine überarbeitete Detailplanung für die Bebauung der Grundstücke in der Lerchenstraße vorgelegt. Im Rahmen dieser Planung sollen 25 Einfamilienhäuser mit entsprechenden Erschließungsanlagen entstehen. Das Planvorhaben wurde mit den Vertretern der Bürgerinitiative erörtert, die dem Projekt ausdrücklich zustimmten.
Der Investor hat darum gebeten, die Teilfläche der Erschließungsanlagen, die öffentlich genutzt werden sollen, auch ins öffentliche Eigentum zu übernehmen. Er ist bereit, einen Ablösebetrag an die Stadt für die Unterhaltung und die Erneuerung der Fläche zu zahlen. Gleichzeitig bietet er der Stadt im Tausch gegen Restflächen aus der Verkehrsfläche „Lerchenstraße“ von ca. 14 qm die Übergabe einer Grundstücksfläche von ca. 3.870 qm an. Dieser Bereich liegt im Landschaftsschutzgebiet.
Der Magistrat hat in mehreren Sitzungen über die Übernahme der im Rahmen einer Bebauung der Grundstücke Lerchenstraße 10 – 12 entstehenden Verkehrsfläche in das öffentliche Eigentum beraten und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Übernahme zu beschließen. Es sollte ein Ablösebetrag von 60.000 € vereinbart werden. Gleichzeitig wird auch die Annahme des Tauschangebotes empfohlen.
Um Planungssicherheit zu erhalten, wurde zusammen mit der Erschließungsträgerin, IB Wohnbau GmbH, Darmstadt, ein Entwurf eines vorgezogenen Übergabevertrages erarbeitet, der die durch die IBW zu erbringenden Leistungen beschreibt und auch die Übernahme der hergestellten Verkehrsfläche sowie der betreffenden Grundstücksflächen sicherstellt. Die Übergabe der Grundstücke erfolgt sodann nach Herstellung der Erschließungsanlagen und Vermessung entweder im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens, einer vereinfachten Umlegung nach BauGB oder mit notariellem Vertrag. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Die Grundstücksteilflächen mit ca. 706 m², ca. 52 m² und ca. 89 m² sind unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die laufende Unterhaltung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von IB Wohnbau GmbH, Darmstadt, ein pauschaler Ablösebetrag von 60.000 € an die Stadt zu zahlen. 2. Das Teilgrundstück mit ca. 3.870 qm, das im Landschaftsschutzgebiet liegt wird von der Stadt nicht übernommen 3. Teilflächen von ca. 14 qm im Bereich des derzeitigen Wendehammers werden der Erschließungsträgerin zum Preis von 128,00 €/qm plus Rückauflassung mit Wertausgleich übereignet.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
Projektplan
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