Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes A 1.4
„Waldacker“ wird nunmehr eine überarbeitete Detailplanung für die
Bebauung der Grundstücke in der Lerchenstraße vorgelegt. Im Rahmen dieser Planung sollen 25 Einfamilienhäuser mit
entsprechenden Erschließungsanlagen entstehen. Das Planvorhaben wurde mit den
Vertretern der Bürgerinitiative erörtert, die dem Projekt ausdrücklich
zustimmten. Der Investor hat darum gebeten, die Teilfläche der
Erschließungsanlagen, die öffentlich genutzt werden sollen, auch ins
öffentliche Eigentum zu übernehmen. Er ist bereit, einen Ablösebetrag an die
Stadt für die Unterhaltung und die Erneuerung der Fläche zu zahlen.
Gleichzeitig bietet er der Stadt im Tausch gegen Restflächen aus der
Verkehrsfläche „Lerchenstraße“ von ca. 14 qm die Übergabe einer
Grundstücksfläche von ca. 3.870 qm an. Dieser Bereich liegt im
Landschaftsschutzgebiet. Der Magistrat hat in mehreren Sitzungen über die Übernahme der
im Rahmen einer Bebauung der Grundstücke Lerchenstraße 10 – 12 entstehenden
Verkehrsfläche in das öffentliche Eigentum beraten und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung,
die Übernahme zu beschließen. Mittlerweile gibt es eine Umplanung des Baugebietes
Lerchenstraße in Waldacker. Es ist vorgesehen, dass die öffentliche
Verkehrsfläche erweitert wird. Dadurch erhöht sich der Ablösebetrag, der an die
Stadt zu zahlen ist, von 60.000 € auf 90.000 €. Grundsätzlich ist diese Umplanung positiv zu bewerten.
(Mitteilung im Magistrat am 4.12.2006) In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2006 wurde
unter TOP 6 folgender Beschluss gefasst: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück
Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Die
Grundstücksteilflächen mit ca. 706 m², ca. 52 m² und ca. 89 m² sind
unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die laufende Unterhaltung und
Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von IB Wohnbau GmbH, Darmstadt, ein
pauschaler Ablösebetrag von 60.000 € an die Stadt zu zahlen. Dieser ist jetzt zu ändern. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück
Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Die
Grundstücksteilflächen mit ca. 1.145 m³ sind unentgeltlich an die Stadt zu
übergeben. Für die laufende Unterhaltung und Übernahme der
Verkehrssicherungspflicht ist von NCC Deutschland GmbH (Nachfolger IB Wohnbau
GmbH, Darmstadt) ein pauschaler Ablösebetrag von 90.000 € an die Stadt zu
zahlen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen Projektplan
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