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Vorlage - VO/0040/07  

 
 
Betreff: Bauvorhaben Waldacker Lerchenstraße
Übernahme der Verkehrsflächen und der Grundstücksteilfläche, die im Landschaftsschutzgebiet liegt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Aktenzeichen:I/6/1Bezüglich:
VO/0146/06-1
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
07.03.2007 
6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.03.2007 
8. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.03.2007 
9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes A 1.4 „Waldacker“ wird nunmehr eine überarbeitete Detailplanung für die Bebauung der Grundstücke in der Lerchenstraße vorgelegt.

Im Rahmen dieser Planung sollen 25 Einfamilienhäuser mit entsprechenden Erschließungsanlagen entstehen. Das Planvorhaben wurde mit den Vertretern der Bürgerinitiative erörtert, die dem Projekt ausdrücklich zustimmten.

 

Der Investor hat darum gebeten, die Teilfläche der Erschließungsanlagen, die öffentlich genutzt werden sollen, auch ins öffentliche Eigentum zu übernehmen. Er ist bereit, einen Ablösebetrag an die Stadt für die Unterhaltung und die Erneuerung der Fläche zu zahlen. Gleichzeitig bietet er der Stadt im Tausch gegen Restflächen aus der Verkehrsfläche „Lerchenstraße“ von ca. 14 qm die Übergabe einer Grundstücksfläche von ca. 3.870 qm an. Dieser Bereich liegt im Landschaftsschutzgebiet.

 

Der Magistrat hat in mehreren Sitzungen über die Übernahme der im Rahmen einer Bebauung der Grundstücke Lerchenstraße 10 – 12 entstehenden Verkehrsfläche in das öffentliche Eigentum beraten und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Übernahme zu beschließen.

Mittlerweile gibt es eine Umplanung des Baugebietes Lerchenstraße in Waldacker. Es ist vorgesehen, dass die öffentliche Verkehrsfläche erweitert wird. Dadurch erhöht sich der Ablösebetrag, der an die Stadt zu zahlen ist, von 60.000 € auf 90.000 €.

Grundsätzlich ist diese Umplanung positiv zu bewerten. (Mitteilung im Magistrat am 4.12.2006)

 

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2006 wurde unter TOP 6 folgender Beschluss gefasst:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Die Grundstücksteilflächen mit ca. 706 m², ca. 52 m² und ca. 89 m² sind unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die laufende Unterhaltung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von IB Wohnbau GmbH, Darmstadt, ein pauschaler Ablösebetrag von 60.000 € an die Stadt zu zahlen.

 

Dieser ist jetzt zu ändern.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Die Grundstücksteilflächen mit ca. 1.145 m³ sind unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die laufende Unterhaltung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von NCC Deutschland GmbH (Nachfolger IB Wohnbau GmbH, Darmstadt) ein pauschaler Ablösebetrag von 90.000 € an die Stadt zu zahlen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Anlagen

Anlagen

 

Projektplan

Stammbaum:
VO/0146/06-1   Bauvorhaben Waldacker Lerchenstraße Übernahme der Verkehrsflächen und der Grundstücksteilfläche, die im Landschaftsschutzgebiet liegt   Stadtplanung   Beschlussvorlage
VO/0040/07   Bauvorhaben Waldacker Lerchenstraße Übernahme der Verkehrsflächen und der Grundstücksteilfläche, die im Landschaftsschutzgebiet liegt   Stadtplanung   Beschlussvorlage