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Auszug - Bauvorhaben Waldacker Lerchenstraße Übernahme der Verkehrsflächen und der Grundstücksteilfläche, die im Landschaftsschutzgebiet liegt  

 
 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.10.2006 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 23:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0146/06-1 Bauvorhaben Waldacker Lerchenstraße
Übernahme der Verkehrsflächen und der Grundstücksteilfläche, die im Landschaftsschutzgebiet liegt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1
Federführend:Stadtplanung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu dem Tagesordnungspunkt liegt ein geänderter Beschlussvorschlag des Magistrats vor, der detaillierter die Quadratmeter aufze

Zu dem Tagesordnungspunkt liegt ein geänderter Beschlussvorschlag des Magistrats vor, der detailliert die Quadratmeter angibt. Darüber hinaus liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vor.

 

Bürgermeister Kern begründet die Vorlage des Magistrats.

Herr Kruger begründet den ergänzenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Er betont, dass der Projektplan nicht Bestandteil des Beschlusses ist und aus seinem Status als Anlage des Beschlusses keinerlei Rechte erwachsen.

 

Es erfolgt zunächst Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.            Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Das Grundstück ist unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die laufende Unterhaltung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von IB Wohnbau GmbH, Darmstadt, ein pauschaler Ablösebetrag von 60.000 € an die Stadt zu zahlen.

 

2.            Das Teilgrundstück mit ca. 3.870 qm, das im Landschaftsschutzgebiet liegt wird von der Stadt nicht übernommen.

 

3.            Teilflächen von ca. 14 qm im Bereich des derzeitigen Wendehammers werden der Erschließungsträgerin zum Preis von 128,00 €/qm plus Rückauflassung mit Wertausgleich übereignet.

 

4.     Die Bebauung im betreffenden Gebiet umfasst ausschließlich diejenigen Flächen, welche innerhalb der Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gelegen sind.

5.     Bei der Berechnung der Grundstücksflächen sind die Vorschriften des geltenden Bebauungsplanes sowie des Bauordnungsrechts zu beachten.

6.     Der Magistrat wird beauftragt, im zuständigen Bauausschuss regelmäßig über die Sach- und Planungslage im betreffenden Gebiet zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen, , SPD, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      /

 

 

In der Folge wird über den geänderten Beschlussvorschlag des Magistrates abgestimmt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.            Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Die Grundstücksteilflächen mit ca. 706 m², ca. 52 m² und ca. 89 m² sind unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die laufende Unterhaltung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von IB Wohnbau GmbH, Darmstadt, ein pauschaler Ablösebetrag von 60.000 € an die Stadt zu zahlen.

 

2.            Das Teilgrundstück mit ca. 3.870 qm, das im Landschaftsschutzgebiet liegt wird von der Stadt nicht übernommen.

 

3.            Teilflächen von ca. 14 qm im Bereich des derzeitigen Wendehammers werden der Erschließungsträgerin zum Preis von 128,00 €/qm plus Rückauflassung mit Wertausgleich übereignet.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    einstimmig

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      /

 

Herr Hans Gensert stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung für fünf Minuten wegen Beratungsbedarf zu unterbrechen.

 

Die Sitzung wird unterbrochen.