Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30.05.2006 die Eintrittspreise
für das Schwimmbad und die Sauna im Badehaus beschlossen und festgelegt, dass sowohl
die Gebührenordnung für die Benutzung des Hallenbades als auch die Badeordnung
für das Hallenbad aufgehoben werden. Da der Gebührenordnung für die Benutzung des Hallenbades und der
Badeordnung für das Hallenbad Satzungsbeschlüsse zu Grunde liegen, muss die
Aufhebung aus formalrechtlichen Gründen ebenso durch Satzungsbeschluss
erfolgen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beigefügten
Satzungen zur Aufhebung der Gebührenordnung für die Benutzung des Hallenbades
der Stadt Rödermark und der Badeordnung für das Hallenbad der Stadt Rödermark. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen Satzung zur Aufhebung der Gebührenordnung für die Benutzung des Hallenbades der Stadt Rödermark Satzung zur Aufhebung der Badeordnung für das Hallenbad der Stadt Rödermark
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||