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Vorlage - VO/0137/06  

 
 
Betreff: Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 1 Nr. 98, Dockendorffstr. 27 / Glockengasse 1, 217 qm;
Aufhebung des Beschlusses vom 10. Dezember 2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:AZ 641-12
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
27.09.2006 
4. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.09.2006 
4. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
03.07.2006 
3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
10.10.2006 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2004 wurde unter der Vorlage Nr. VO/0191/04 folgender Beschluss gefasst:

 

1.       Das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 1 Nr. 98, Dockendorffstraße 27/

Glockengasse 1, 217 qm, wird aus dem Sondervermögen des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft in das Anlagevermögen der Stadt übertragen.

 

2.       Die Gebäude auf dem Grundstück Dockendorffstraße 27/ Glockengasse 1 werden abgerissen und das Grundstück wird als Parkplatz hergerichtet.

Die Kosten des Abrisses werden auf 30.000 € und die Kosten der Herstellung der Parkplätze werden auf 15.000 € geschätzt.

 

Für den Abriss der Gebäudeteile wurde durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Offenbach am 31.8.2005 die Abbruchgenehmigung erteilt.

Inzwischen haben auch die Versorgungsträger alle Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Telefon) zum Gebäude abgetrennt.

Die unmittelbaren Nachbareigentümer wurden über das Vorhaben informiert.

 

Im Zeitpunkt des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2004 gab es keine Kaufinteressenten für das besagt Grundstück. Außerdem wurde davon ausgegangen, dass nach Abriss des Gebäudes ca. 10 Parkplätze geschaffen werden könnten.

 

Zwischenzeitlich wurde gegenüber der Stadt ein starkes Kaufinteresse von einer Rödermärker Familie signalisiert, die das Grundstück zu Wohnzwecken nutzen möchte. Es steht jedoch noch nicht fest, ob das bestehende Gebäude saniert oder ein Neubau errichtet werden soll.

 

Außerdem hat sich in der weiteren Planung und auch nach Rücksprache mit den zu beteiligenden Nachbarn ergeben, dass allenfalls 8 Parkplätze realisiert werden könnten.

Dem gegenüber stünden 3 Parkplätze, die vor dem Grundstück in der Glockengasse in Wegfall kämen, so dass letztendlich von „netto“ lediglich 5 neuen Parkplätzen ausgegangen werden könnte.

Nach Auffassung des Bürgermeisters stellt sich somit die Sachlage heute anders dar als im Zeitpunkt des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Dezember 2004.

 

Es liegt deshalb nicht zuletzt auch im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung, den Beschluss vom 10.12.2004 aufzuheben.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung  hebt ihren Beschluss vom 10. Dezember 2004 bezüglich des Grundstückes  Dockendorffstraße 27 / Glockengasse 1 auf. Das Grundstück soll weiterhin Wohnzwecken dienen. Entsprechende Verkaufsverhandlungen sind zu führen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlagen