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Sachverhalt: In der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2004 wurde unter der
Vorlage Nr. VO/0191/04 folgender Beschluss gefasst: 1. Das Grundstück
Gemarkung Ober-Roden Flur 1 Nr. 98, Dockendorffstraße 27/ Glockengasse 1, 217 qm, wird aus dem
Sondervermögen des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft in das Anlagevermögen der
Stadt übertragen. 2. Die Gebäude auf dem Grundstück
Dockendorffstraße 27/ Glockengasse 1 werden abgerissen und das Grundstück wird
als Parkplatz hergerichtet. Die Kosten des Abrisses werden auf 30.000
€ und die Kosten der Herstellung der Parkplätze werden auf 15.000 €
geschätzt. Für den Abriss der Gebäudeteile wurde durch die
Bauaufsichtsbehörde des Kreises Offenbach am 31.8.2005 die Abbruchgenehmigung
erteilt. Inzwischen haben auch die Versorgungsträger alle Leitungen
(Strom, Gas, Wasser, Telefon) zum Gebäude abgetrennt. Die unmittelbaren Nachbareigentümer wurden über das Vorhaben
informiert. Im Zeitpunkt des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung im
Dezember 2004 gab es keine Kaufinteressenten für das besagt Grundstück.
Außerdem wurde davon ausgegangen, dass nach Abriss des Gebäudes ca. 10
Parkplätze geschaffen werden könnten. Zwischenzeitlich wurde gegenüber der Stadt ein starkes Kaufinteresse
von einer Rödermärker Familie signalisiert, die das Grundstück zu Wohnzwecken
nutzen möchte. Es steht jedoch noch nicht fest, ob das bestehende Gebäude
saniert oder ein Neubau errichtet werden soll. Außerdem hat sich in der weiteren Planung und auch nach
Rücksprache mit den zu beteiligenden Nachbarn ergeben, dass allenfalls 8
Parkplätze realisiert werden könnten. Dem gegenüber stünden 3 Parkplätze, die vor dem Grundstück in
der Glockengasse in Wegfall kämen, so dass letztendlich von „netto“
lediglich 5 neuen Parkplätzen ausgegangen werden könnte. Nach Auffassung des Bürgermeisters stellt sich somit die
Sachlage heute anders dar als im Zeitpunkt des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 10. Dezember 2004. Es liegt deshalb nicht zuletzt auch im Sinne einer sparsamen
Haushaltsführung, den Beschluss vom 10.12.2004 aufzuheben. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung hebt ihren Beschluss vom 10. Dezember 2004
bezüglich des Grundstückes
Dockendorffstraße 27 / Glockengasse 1 auf. Das Grundstück soll weiterhin
Wohnzwecken dienen. Entsprechende Verkaufsverhandlungen sind zu führen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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