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Vorlage - VO/0195/06  

 
 
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes "Entsorgungs- und Dienstleistungsbetrieb der Stadt Rödermark", 2. Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/3 Mö
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Betriebskommission des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.09.2006 
4. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
10.10.2006 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
880-00EBED2Aend PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Im Rahmen der Neuorganisation der Verwaltung wurde der Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung dem Dezernat II zugeordnet. Ausgenommen von der Zuordnung zum Dezernat II sind die Abteilungen Tiefbau und Landschaftspflege/Umwelt, die in den Fachbereich 6, Bauverwaltung, integriert wurden bzw. mit Wirkung vom 1. Januar 2007 integriert werden.

 

Auf Grund dieses Sachverhalts ist die Satzung  des Eigenbetriebes in § 1 (1) so zu ändern, dass Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebs der Neuorganisation angepasst werden. Bisher lautete die Bestimmung wie folgt:

 

(1)    Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes sind:

-         Durchführung der Abwasserbeseitigung und der Abfallbeseitigung

-         Führung des Betriebshofes

-         Pflege der Grünflächen, Übernahme der Friedhofsarbeiten

-         bauliche Unterhaltung der Straßen der Stadt Rödermark

-         sonstige gleichartige Dienstleistungen gegenüber der Stadt Rödermark

 

Es entfallen nun:

 

-         Pflege der Grünflächen, Übernahme der Friedhofsarbeiten

-         bauliche Unterhaltung der Straßen der Stadt Rödermark

 

Bei „sonstige gleichartige Dienstleistungen gegenüber der Stadt Rödermark“ entfällt  „gleichartige“ und „gegenüber der Stadt Rödermark“.

 

2. Aus redaktionellen Gründen ändert sich die Bezeichnung des Eigenbetriebes (§ 2) von „Entsorgungs- und Dienstleistungsbetrieb der Stadt Rödermark“ in „Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark“.

 

3. Bei § 11 (1) S. 2, Personalangelegenheiten, entfällt auf Grund neuer tarifvertraglicher Regelungen der Bezug auf BAT und HLT. Stattdessen heißt es nun: „Die Einstellung, Anstellung, Beförderung und Entlassung von Bediensteten, deren Tätigkeit bis maximal Entgeltgruppe 9 Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vergütet wird, erfolgt durch die Betriebsleitung.“ Entgeltgruppe 9 entspricht BAT Vb.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes „Entsorgungs- und Dienstleistungsbetrieb der Stadt Rödermark“, 2. Änderung, gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Anlage

Anlage

 

Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes "Entsorgungs- und Dienstleistungsbetrieb der Stadt Rödermark", 2. Änderung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 880-00EBED2Aend (28 KB) PDF-Dokument (35 KB)