Bürgerinformationssystem
Der Antrag wird in den Geschäftsgang zurückverwiesen. Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen darauf
hin zu wirken, dass alle Kinder in Rödermark im Alter von drei bis sechs
Jahren eine Kindertageseinrichtung besuchen. |
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