Anfrage:
1. In welchen städtischen Einrichtungen gemäß o.g. Ziffer 2 wurden seit dem einstimmigen Beschluss vom 12.07.2016 WLAN-Hotspots zu welchen konkreten wirtschaftlichen Bedingungen eingerichtet und wann in Betrieb genommen? Sofern in einer oder mehreren der genannten Einrichtungen seit dem Beschluss vom 12.07.2016 kein WLAN-Hotspot eingerichtet und/oder in Betrieb genommen wurde: Warum nicht und wann ist es geplant und wann soll dies geschehen?
2. Wann startete i.S.d. o.g. Ziffer 3 Satz 1 des Beschlusses vom 12.07.2016 der 6-monatige Probebetrieb eines offenen WLAN Hotspots auf dem Rathausplatz in Ober-Roden? Wann wurde dies in welcher Form bekannt gemacht? Welcher externe Anbieter/Netzbetreiber konnte hierfür auf welcher vertraglichen Basis wann gewonnen werden? Für welches Quartal 2016 2017 2018 plant der Magistrat
gemäß o.g. Ziffer 3 Satz 2 des Beschlusses vom 12.07.2016 den Bericht über die Erfahrungen aus dem 6-monatigen Probebetrieb im HFW-Ausschuss vorzustellen? Sofern seit dem Beschluss vom 12.07.2016 kein Probebetrieb eines offenen WLAN Hotspots auf dem Rathausplatz in Ober-Roden begonnen und/oder abgeschlossen wurde: Warum nicht? Hat ein Ausschreibungsverfahren stattgefunden und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
3. Wann und in welcher Form wurden gemäß o.g. Ziffer 4 des einstimmigen Beschlusses vom 12.07.2016 Gewerbetreibende und Unternehmen informiert und welche Gespräche und/oder Rückkoppelungen ergaben sich aus diesen Informationen? Wie ist der aktuelle Sachstand: Welche Möglichkeiten für ein gemeinsames Vorgehen in Sachen „freies WLAN auf öffentlichen Plätzen/Arealen in Rödermark“ wurden mit Gewerbetreibenden und Unternehmen konkret eruiert und/oder stehen nunmehr für
wann in Aussicht?