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Vorlage - VO/0205/18  

 
 
Betreff: Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Stadtumbau in Hessen"/ Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden"
- Beschluss einer Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-1701
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
17.10.2018 
21. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
18.10.2018 
23. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
30.10.2018 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Am 08.11.2017 wurde die Stadt Rödermark in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ (Gesamtmaßnahme/ Fördergebiet „Ortskern Ober-Roden“) aufgenommen. Derzeit wird das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) – einschließlich einer konkreten Projekt-/ und Maßnahmenliste – erarbeitet (gemeinsames ISEK mit Gesamtmaßnahme „Urberach-Nord“/ Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“). Der Entwurf des ISEKs muss bis zum 31.10.2018 dem Fördermittelgeber (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) zur Prüfung vorgelegt werden.

 

Gemäß Punkt 5.4 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017 hat der Zuwendungsempfänger spätestens ein Jahr nach der Aufnahme in das Förderprogramm eine Steuerungsstruktur aufzubauen, in der die erforderlichen stadtplanerischen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Kompetenzen vertreten sind. Voraussetzung für die Förderung von Einzelmaßnahmen ist eine funktionierende Steuerungsstruktur. Eine entsprechende Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ist erforderlich.

 

Die Steuerungsstruktur im Sinne des Punkts 5.4 der RiLiSE besteht aus den Elementen

 

        Stadtumbaumanagement“ sowie

        „Lokale Partnerschaft“.

 

Stadtumbaumanagement

 

Gemäß der Intention des Fördermittelgebers unterstützt und berät das Stadtumbaumanagement bei der Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts innerhalb des Förderzeitraums. Es fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen den Stadtumbauakteuren.

 

Die Hauptaufgaben des Stadtumbaumanagements bestehen daher insbesondere in der

 

        Steuerung der jeweiligen Gesamtprozesse der Programmumsetzung „Stadtumbau in Hessen“ (einschließlich der Organisation und Moderation der „Lokalen Partnerschaft“)

        Vermittlung zwischen unterschiedlichen Interessen mit dem Ziel einer integrierten Stadtentwicklung

        Rolle des zentralen Ansprechpartners bzw. „Projektkümmerers“

        Initiierung und Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit

        Sicherstellung der Zeit-/, Mittel-/ und Finanzplanung

 

Das Stadtumbaumanagement kann sowohl mit eigenem Personal wie auch mittels einer externen Beauftragung (förderfähig) organisiert resp. realisiert werden. Für die Stadt Rödermark wird im Folgenden eine Kombination aus interner Bereitstellung sowie einer externen Beauftragung der erforderlichen personellen Ressourcen vorgeschlagen.

 

Seit April 2017 ist bereits – zunächst befristet – eine „städtische Stadtumbaumanagerin“ vornehmlich für die verwaltungsinterne Programmentwicklung sowie Organisations-/ und Steuerungsaufgaben der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ („Stadtumbau in Hessen“) zuständig. Der Fortbestand dieser Stelle, d.h. die personelle Kontinuität ist über die gesamte Programmlaufzeit sicherzustellen.

 

An ein externes Büro bzw. an externe Büros sind insbesondere nachfolgende Leistungen zu vergeben:

 

        Abstimmung mit dem „internen“ Projektmanagement

        Initiierung sowie Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit (Ansprachestrategie, Homepage etc.)

        Moderation einschließlich Vor-/ und Nachbereitung der Sitzungen der „Lokalen Partnerschaften“ (jeweils 3-4 Sitzungen pro Jahr); Erarbeitung eines Regelwerks für die „Lokalen Partnerschaften“

        Weiterführung/ Organisation der Öffentlichkeits-/ und Bürgerbeteiligung (Arbeitskreise, Runde Tische etc.)

        Beratung bzgl. Förderanträgen, Evaluationsberichten, Beschlussvorlagen, Ausschreibungen/ Auftragsvergaben etc.

        Evaluation und gegebenenfalls Fortschreibung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“

        Berichterstattung in politischen Gremien

        (gegebenenfalls) Stadtteilbüro z.B. als Beratungsangebot im Rahmen eines „kommunalen Anreizprogrammes“

 

Aufgrund der genannten Aufgaben und Leistungen eines Stadtumbaumanagements ist nach einer ersten überschlägigen Schätzung von Kosten in Höhe von ca. 30.000-40.000 € pro Jahr auszugehen. Bei dem Förderzeitraum von zehn Jahren entspricht dies einem Gesamtkostenvolumen von insgesamt 300.000-400.000 Euro. Gemäß RiLiSE sind Kosten für die „Steuerung“ (Punkt 9.2) sowie „Vergütung von Beauftragten“ (Punkt 9.13) förder-/ bzw. zuwendungsfähig. Die erforderlichen Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine entsprechende Ausschreibung für ein externes Stadtumbaumanagement mit den genannten Leistungen sollte umgehend erfolgen.

 

Lokale Partnerschaft

 

Ein wesentliches Element der Städtebauförderung stellt die Vorbereitung und Umsetzung von Projekten bzw. konkreten – förderfähigen – Einzelmaßnahmen in öffentlich-privater Partnerschaft dar. Durch die prozessbegleitende Einbindung sowie Vernetzung der relevanten Akteure in einer „Lokalen Partnerschaft“ sollen unterschiedliche Interessen koordiniert und lokales Fachwissen genutzt, Ressourcen gebündelt sowie Eigeninitiativen Privater angestoßen werden.

 

Innerhalb der Lokalen Partnerschaft sollen die zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme erforderlichen stadtplanerischen, sozialen, wirtschaftlichen sowie ökologischen Kompetenzen vertreten sein. Die Anzahl sowie Zusammensetzung der Mitglieder der Lokalen Partnerschaft ist abhängig von der örtlichen Problem-/ und Ausgangslage. Die Lokale Partnerschaft ist als Begleitstruktur zu verstehen, die regelmäßig oder bei Bedarf (ca. drei-/ viermal pro Jahr) zusammentritt und an den Stadtumbauprozessen beratend und initiierend mitwirkt.

 

Die inhaltliche Vor-/ und Nachbereitung sowie insbesondere die Moderation der Sitzungen der Lokalen Partnerschaften sollte durch ein unabhängiges, externes Fachbüro übernommen werden (Stadtumbaumanagement/ förderfähige Einzelmaßnahme).

 

Zusammensetzung „Lokale Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“

 

 

Gruppe/ Organisation

Personen (Anzahl)

1

Verwaltung Stadt Rödermark

Bürgermeister

Erster Stadtrat

Stabsstelle Wirtschaftsförderung

FB_2/ Finanzen

FB_4/ Kinder, Jugend u. Senioren – Jugend

FB_5/ Kultur/ Vereine/ Ehrenamt

FB_6/ Bauverwaltung

FB_6/ Bauverwaltung – Stadtplanung

FB_6/ Bauverwaltung - Stadtplanung

FB_6/ Bauverwaltung – Umwelt (Klimaschutz)

 

 

 

 

 

2

Interessengemeinschaft lebenswerter Ortskern Ober-Roden (IGOR)

N.N. (3)

3

Freunde im Dinjerhof e.V.

N.N. (2)

4

Trinkbornschule

N.N. (1)

5

Schulkindbetreuung Trinkbornschule – Verein der Freunde und Förderer der Trinkbornschule e.V.

N.N. (1)

6

Katholische Pfarrgemeinde St. Nazarius

N.N. (1)

7

Evangelische Kirchengemeinde Ober-Roden

N.N. (1)

 

 

 

 

Teilnehmerzahl gesamt

19

 

Bei Bedarf ist der Personenkreis entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Implementierung einer verbindlichen Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017 für die Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ (Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“) bestehend aus den Elementen „Stadtumbaumanagement“ sowie „Lokale Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“.

 

Das Stadtumbaumanagement soll in Kombination eigener bzw. interner Personalressourcen sowie der Beauftragung eines externen Stadtumbaumanagements erfolgen. Hierzu ist zum einen die bereits geschaffene Stelle einer „städtischen Stadtumbaumanagerin“ für die gesamte Programmlaufzeit zu sichern. Zum anderen sind die im Sachverhalt genannten Leistungen eines externen Stadtumbaumanagements umgehend auszuschreiben und zu vergeben. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 30.000-40.000 Euro pro Jahr, d.h. bezogen auf die Gesamtförderdauer bei einem Gesamtbetrag von 300.000-400.000 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über Städtebaufördermittel ist sicherzustellen.

 

Eine „Lokale Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“ mit dem im Sachverhalt dargestellten Personenkreis ist zu gründen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Sachverhalt.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen

 

keine