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Sachverhalt:
Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadt-
Der Jahresabschluss 2017 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 29. Mai 2018 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Mainz.
Dem Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 16. Juli 2018 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt.
Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Im Wesentlichen erbringt der Betriebshof interne Leistungen für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäudewirtschaft. Diese betrugen in 2017 insgesamt EUR 327.767,96.
Die Betriebsleitung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:
Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränktem Bestätigungsvermerk der Schüllermann und Partner AG, Wirtschafts-
Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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