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Vorlage - VO/0193/18  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2017 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Finanzen/Administration   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
18.10.2018 
23. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
30.10.2018 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschluss 2017  
Jahresabschluss 2017 Schüllermann  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadt-
verordnetenversammlung die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 Nr. 5 EigBGes hierzu Stellung genommen hat.

 

Der Jahresabschluss 2017 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 29. Mai 2018 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Mainz.

 

Dem Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 16. Juli 2018 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt.

 

Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Im Wesentlichen erbringt der Betriebshof interne Leistungen für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäudewirtschaft. Diese betrugen in 2017 insgesamt EUR 327.767,96.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:

 

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

176.848,35

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

948.330,14

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-417.441,07

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-122.595,10

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft

Verlust

-204.248,78

Entnahme aus der Rücklage

 

Jahresgewinn

380.893,54

 

 

 

 

 

    

 

Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränktem Bestätigungsvermerk der Schüllermann und Partner AG, Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft, Mainz, versehenen Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung.

 

Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:

 

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

176.848,35

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

948.330,14

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-417.441,07

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-122.595,10

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft

Verlust

-204.248,78

Entnahme aus der Rücklage

 

Jahresgewinn

380.893,54

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2017 (1553 KB)      
Anlage 2 2 Jahresabschluss 2017 Schüllermann (8469 KB)