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Vorlage - VO/0179/18  

 
 
Betreff: Verpackungsgesetz - Neufestlegung der künftigen Sammelsysteme für Verkaufsverpackungen in Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
17.10.2018 
21. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
18.10.2018 
23. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
30.10.2018 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

 

  1. Hintergrund

Am 01.01.2019 wird das Verpackungsgesetz (VerpackG) mit seinen maßgeblichen Teilen in Kraft treten; zeitgleich tritt die seither geltende Verpackungsverordnung außer Kraft.

Als Ergebnis der langwierigen politischen Diskussion um ein Wertstoffgesetz bleibt es auch künftig dabei, dass die Entsorgung von Verpackungen den dualen Systemen obliegt, während die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der stoffgleichen Nichtverpackungen zuständig sind.

Zu den im VerpackG vorgesehenen Neuerungen gehören u. a. die Erhöhung der von den dualen Systemen nachzuweisenden Recyclingquoten für Verpackungsabfälle (§ 16 Abs. 2 VerpackG) und die Errichtung einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Zentralen Stelle zur Kontrolle der Tätigkeit der dualen Systeme (§§ 24 ff. VerpackG). Gegenüber den örE erhält die Zentrale Stelle keine Befugnisse.

Die Regelungen für die künftige Abstimmung zwischen den örE und den dualen Systemen finden sich in § 22 VerpackG. Die Abstimmung erfolgt durch eine schriftliche Abstimmungsvereinbarung (§ 22 Abs. 1 VerpackG), die zwischen dem örE und einem von den dualen Systemen zu bestimmenden gemeinsamen Vertreter (§ 22 Abs. 7 VerpackG) vor Ort zu verhandeln ist. Es gibt nur noch eine einheitliche Abstimmungsvereinbarung, die alle abstimmungsrelevanten Aspekte von § 22 VerpackG umfasst und für alle dualen Systeme gilt. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung mit dem örE genügt es, wenn zwei Drittel der beteiligten dualen Systeme dem Verhandlungsergebnis zustimmen (§ 22 Abs. 7 VerpackG).

 

Abweichend davon kann der örE mittels eines Verwaltungsaktes einseitig Rahmenvorgaben hinsichtlich der Art des Sammelsystems, der verwendeten Behälter und deren Leerungshäufigkeit machen (§ 22 Abs. 2 VerpackG). Im Rahmen der Verhandlungen über die Abstimmungsvereinbarung sind darüber hinaus die neuen gesetzlichen Vorgaben für die Mitbenutzung von Wertstoffhöfen (§ 22 Abs. 3 VerpackG) und den Umgang mit der gemeinsam erfassten PPK-Fraktion (Papier/Pappe/Karton, § 22 Abs. 4 VerpackG) zu beachten. Gesonderte Vereinbarungen über die PPK-Fraktion mit einzelnen Systemen gibt es nach dem Willen des Gesetzgebers künftig nicht mehr. Im Rahmen der Abstimmung kann eine gemeinsame Wertstofferfassung vereinbart werden (§ 22 Abs. 5 VerpackG).

 

  1. Aktuelle Erfassung von Verkaufsverpackungen in Rödermark

 

2.1 Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoff, Metall, Verbundstoff

  • Straßensammlung 14-tägig von “Gelben Säcken“ und Norm-Behältern (1.100-l-Container bei Großwohnanlagen/-kunden)

 

  • Gestellung von Gelben Säcken durch Sammelunternehmen (Grundverteilung 2 x Rollen je 15 Säcke pro Haushalt, Nachverteilung – nach Bedarf – über Ausgabestellen in den Stadtteilen)

 

  • Bringsystem via Container auf der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße (Bereitstellung von 3 Stück je 40 m³ zur Sammlung; Abholung 2 x 2 Container pro Woche = rund 200 Leerungen pro Jahr)

2.2 Leichtverpackungen (LVP) aus Papier/Pappe

  • Straßensammlung 4-wöchentlich von Altpapier via Bündelsammlung und auf freiwilliger Basis in Normbehältern (im Eigentum der Bürger/-innen)

 

  • Mitbenutzung der städtischen Altpapiersammlung bei Kosten-/Erlösbeteiligung

Beteiligung an Transportkosten = 25,5 %, Beteiligung an den Erlösen = 17 %

 

2.3 Verkaufsverpackungen aus Glas

  • Bringsystem via Altglascontainer 25 Standorte (24 x Standorte + 1 x Wertstoffhof)

95 Container mit je 1,8 m³ (35 x weiß, 31 x grün, 29 x braun)

 

Mindestanschlußdichte" der Container von < 1 : 800/EW = Entgelt 1,15 €/EW

Mindestanschlußdichte" der Container von < 1 : 1.200/EW = Entgelt 0,98 €/EW

Mindestanschlußdichte" der Container von > 1 : 1.200/EW = Entgelt 0,81 €/EW

 

Einwohner zum 30.06.2016 = 27.757 gem. Hess.Stat.Landesamt

Anschlussdichte = 1.110 Einwohner pro Standort bzw. 1.156 ohne Annahmestelle

 

Nebenentgelt für Nutzung und Reinigung der

Glascontainerstandplätze   = 0,98 €/Einw./a (bei Einwohnerdichte < 1:1.200 EW)

Abfallberatung                    = 0,26 €/Einw./a

Gesamt für Rödermark = 1,24 €/Einwohner/a

  1. Veranlassung

 

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen des Verpackungsgesetzes muss bis spätestens 01.01.2021 zwischen der Stadt Rödermark als einsammlungspflichtiger Körperschaft und den Systembetreibern eine neue Abstimmungserklärung vereinbart worden sein.

 

Gleiches gilt für die Nebenentgeltvereinbarung für die Nutzung von Glascontainerstandorten und die Abfallberatung.

 

Die Stadt Rödermark hat erstmalig die Möglichkeit, das Erfassungssystem für Leichtverpackungen vorzugeben. Die Forderungen müssen jedoch verhältnismäßig sein. So darf z.B. nur ein Behältersystem gefordert werden, wenn die Wertstoffe in der Kommune auch mit Behältern gesammelt werden; ähnlich verhält es sich mit den Abholintervallen.

 

  1. Vor-und Nachteile von LVP-Erfassungssystemen

 

 

100%iges LVP-Behältersystem

 

     Vorteile

    Nachteile

 

  • Säcke können nicht mehr auf der Straße zerreißen

 

  • Verteilungsproblem der Säcke entfällt

 

  • Beschwerden über die Qualität der Säcke entfallen

 

 

  • Platzprobleme bei vielen Liegenschaften, dadurch ggf. Rückverlagerung der LVP-Abfälle in den Restabfallbehälter

 

  • Qualität des LVP-Sammelgutes ist bei Behältersammlungen nachweislich deutlich schlechter als bei einer Sacksammlung; ggf. werden die Behälter (da zuordnungsfähig) künftig bei Fehlbefüllungen nicht mehr geleert

 

  • Zusätzliche Beistellungen in Säcken werden nicht mitgenommen

 

  • Zusatzaufwand durch Verteilung/Zuordnung der "Gelben Tonnen"

 

  • Ggf. Zusatzkosten für die Stadt wegen LVP-Behälterbeschaffung

 

  • Verringerung der städtischen Papiermenge und dadurch der Erlöse, da Altpapier verstärkt in die kostenlose 14-tägige LVP-Tonne geworfen wird, anstatt vierwöchentlich via Bündelsammlung oder kostenpflichtigem Papiergefäß der Stadt überlassen wird

 

  • Ggf. notwendige Einführung einer flächendeckenden Altpapiertonne durch die Stadt; dadurch finanzieller und personeller Mehraufwand

 

 

 

LVP-Mischsystem (Behälter + Säcke)

 

     Vorteile

    Nachteile

 

  • Keine Platzprobleme, da jeder sein System frei wählen kann

 

  • Die Qualität des Sammelgutes via Säcke liegt über der von Behältern

 

  • Die Notwendigkeit der Stadt, flächendeckend eine kommunale Altpapiertonne anzubieten entfällt

 

  • Der Verlust von Altpapier via LVP-Tonne ist geringer als bei 100%er Behältersammlung

 

 

  • Verteilungsprobleme bei der Ausgabe der Säcke bleiben bestehen

 

  • Beschwerden über die Qualität der Säcke bleiben bestehen

 

  • Bei unsachgemäßer Handhabung besteht weiterhin die Gefahr herumfliegender Verpackungsabfälle im Straßenraum

 

 

  1. Empfehlung der künftigen Erfassungssysteme in Rödermark

 

Im Wesentlichen sollen die gewohnten Erfassungssysteme beibehalten werden. Zur Erhöhung des Bürgerservice sollen die Bürger/-innen selbst entscheiden, ob die Verkaufsverpackungen via Gelber Säcke oder Gelber Tonne gesammelt werden  (Veränderungen zum bisherigen System in fetter Kursivschrift).

 

5.1 Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoff, Metall, Verbundstoff

  • Straßensammlung 14-tägig von “Gelben Säcken“ und Norm-Behältern (120-/240-l-MGB und 1.100-l-Container)

 

  • Kostenlose Behälterausgabe/-bewirtschaftung gem. Kundenwunsch durch Systembetreiber

 

  • Gestellung von Gelben Säcken durch Sammelunternehmen (Grundverteilung 2 x Rollen je 15 Säcke pro Haushalt, Nachverteilung – nach Bedarf – über Ausgabestellen in den Stadtteilen)

 

  • Bringsystem via Container auf der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße (Bereitstellung von 3 Stück je 40 m³ zur Sammlung; Abholung nach Bedarf)

 

5.2 Leichtverpackungen (LVP) aus Papier/Pappe

  • Mitbenutzung der städtischen Altpapiersammlung bei Kosten-/Erlösbeteiligung

Beteiligung an Transportkosten (= neue Sortieranalyse ?!)

Beteiligung an den Erlösen (= neue Sortieranalyse ?!)

 

5.3 Verkaufsverpackungen aus Glas

  • Bringsystem via Altglascontainer 25 Standorte (24 x Standorte + 1 x Wertstoffhof)

95 Container mit je 1,8 m³ (35 x weiß, 31 x grün, 29 x braun)

Erweiterung der Standort und Containerzahl nach Bedarf

 

  1. Weitere Vorgehensweise

 

Bisher ist seitens der Systembetreiber noch kein Verhandlungspartner für Rödermark festgelegt worden; bis zum Abschluss der Verhandlungen gelten die seitherigen Regelungen.

Die Stadt Rödermark steht mit dem Kreis Offenbach und den anderen Kreiskommunen in Kontakt. Es ist geplant, eine Übersicht der aktuellen Erfassungssysteme im Kreisgebiet zu erstellen sowie der Wunschsysteme. Hierfür sollen in den Kommunen die Maximalforderungen zusammengestellt werden.

Inwieweit der Verhandlungspartner der Sytembetreiber den Wünschen zustimmt, ist hinsichtlich des Kostenaufwandes fraglich. So könnte die Forderung nach kostenlosen Behältern (unentgeltliche Gestellung von Gelben Tonnen) dazu führen, dass andererseits die Sammelcontainer auf der Altstoffannahmestelle wegfallen.

Aus dem Kreis der Systembetreiber gibt es Bestrebungen, bei Einführung kostenloser Behälter die Säcke komplett abzuschaffen und das Abholintervall von 14-tägig auf vierwöchentlich zu verlängern; d.h. Zusatzsäcke würden dann stehen bleiben!!

Aus diesem Grund werden die Vertreter der Stadt Rödermark darauf achten, mindestens den Status Quo zu halten (u.a. 14-tägliche Sammlung und Containergestellung auf der Altstoffannahmestelle).

Um eine bessere Verhandlungsposition zu haben, ist angedacht, auch für den Kreis Offenbach eine Gruppe von Verhandlungsführern zusammenzustellen; über die Besetzung wurde noch nicht gesprochen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem empfohlenen Einsammlungskonzept zuzustimmen. Dieses sieht vor, mindestens die bisherigen Erfassungssysteme beizubehalten und bei den Leichtverpackungen die freiwillige Aufstellung von “Gelben Tonnen“ zu ermöglichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

ALLRIS® Office Integration 3.9.2