Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Am 01.01.2019 wird das Verpackungsgesetz (VerpackG) mit seinen maßgeblichen Teilen in Kraft treten; zeitgleich tritt die seither geltende Verpackungsverordnung außer Kraft. Als Ergebnis der langwierigen politischen Diskussion um ein Wertstoffgesetz bleibt es auch künftig dabei, dass die Entsorgung von Verpackungen den dualen Systemen obliegt, während die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der stoffgleichen Nichtverpackungen zuständig sind. Zu den im VerpackG vorgesehenen Neuerungen gehören u. a. die Erhöhung der von den dualen Systemen nachzuweisenden Recyclingquoten für Verpackungsabfälle (§ 16 Abs. 2 VerpackG) und die Errichtung einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten ″Zentralen Stelle″ zur Kontrolle der Tätigkeit der dualen Systeme (§§ 24 ff. VerpackG). Gegenüber den örE erhält die ″Zentrale Stelle″ keine Befugnisse. Die Regelungen für die künftige Abstimmung zwischen den örE und den dualen Systemen finden sich in § 22 VerpackG. Die Abstimmung erfolgt durch eine schriftliche Abstimmungsvereinbarung (§ 22 Abs. 1 VerpackG), die zwischen dem örE und einem von den dualen Systemen zu bestimmenden gemeinsamen Vertreter (§ 22 Abs. 7 VerpackG) vor Ort zu verhandeln ist. Es gibt nur noch eine einheitliche Abstimmungsvereinbarung, die alle abstimmungsrelevanten Aspekte von § 22 VerpackG umfasst und für alle dualen Systeme gilt. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung mit dem örE genügt es, wenn zwei Drittel der beteiligten dualen Systeme dem Verhandlungsergebnis zustimmen (§ 22 Abs. 7 VerpackG).
Abweichend davon kann der örE mittels eines Verwaltungsaktes einseitig Rahmenvorgaben hinsichtlich der Art des Sammelsystems, der verwendeten Behälter und deren Leerungshäufigkeit machen (§ 22 Abs. 2 VerpackG). Im Rahmen der Verhandlungen über die Abstimmungsvereinbarung sind darüber hinaus die neuen gesetzlichen Vorgaben für die Mitbenutzung von Wertstoffhöfen (§ 22 Abs. 3 VerpackG) und den Umgang mit der gemeinsam erfassten PPK-Fraktion (Papier/Pappe/Karton, § 22 Abs. 4 VerpackG) zu beachten. Gesonderte Vereinbarungen über die PPK-Fraktion mit einzelnen Systemen gibt es nach dem Willen des Gesetzgebers künftig nicht mehr. Im Rahmen der Abstimmung kann eine gemeinsame Wertstofferfassung vereinbart werden (§ 22 Abs. 5 VerpackG).
2.1 Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoff, Metall, Verbundstoff
2.2 Leichtverpackungen (LVP) aus Papier/Pappe
Beteiligung an Transportkosten = 25,5 %, Beteiligung an den Erlösen = 17 %
2.3 Verkaufsverpackungen aus Glas
95 Container mit je 1,8 m³ (35 x weiß, 31 x grün, 29 x braun)
Mindestanschlußdichte" der Container von < 1 : 800/EW = Entgelt 1,15 €/EW Mindestanschlußdichte" der Container von < 1 : 1.200/EW = Entgelt 0,98 €/EW Mindestanschlußdichte" der Container von > 1 : 1.200/EW = Entgelt 0,81 €/EW
Einwohner zum 30.06.2016 = 27.757 gem. Hess.Stat.Landesamt Anschlussdichte = 1.110 Einwohner pro Standort bzw. 1.156 ohne Annahmestelle
Nebenentgelt für Nutzung und Reinigung der Glascontainerstandplätze = 0,98 €/Einw./a (bei Einwohnerdichte < 1:1.200 EW) Abfallberatung = 0,26 €/Einw./a Gesamt für Rödermark = 1,24 €/Einwohner/a
Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen des Verpackungsgesetzes muss bis spätestens 01.01.2021 zwischen der Stadt Rödermark als einsammlungspflichtiger Körperschaft und den Systembetreibern eine neue Abstimmungserklärung vereinbart worden sein.
Gleiches gilt für die Nebenentgeltvereinbarung für die Nutzung von Glascontainerstandorten und die Abfallberatung.
Die Stadt Rödermark hat erstmalig die Möglichkeit, das Erfassungssystem für Leichtverpackungen vorzugeben. Die Forderungen müssen jedoch verhältnismäßig sein. So darf z.B. nur ein Behältersystem gefordert werden, wenn die Wertstoffe in der Kommune auch mit Behältern gesammelt werden; ähnlich verhält es sich mit den Abholintervallen.
Im Wesentlichen sollen die gewohnten Erfassungssysteme beibehalten werden. Zur Erhöhung des Bürgerservice sollen die Bürger/-innen selbst entscheiden, ob die Verkaufsverpackungen via ″Gelber Säcke″ oder ″Gelber Tonne″ gesammelt werden (Veränderungen zum bisherigen System in fetter Kursivschrift).
5.1 Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoff, Metall, Verbundstoff
5.2 Leichtverpackungen (LVP) aus Papier/Pappe
Beteiligung an Transportkosten (= neue Sortieranalyse ?!) Beteiligung an den Erlösen (= neue Sortieranalyse ?!)
5.3 Verkaufsverpackungen aus Glas
95 Container mit je 1,8 m³ (35 x weiß, 31 x grün, 29 x braun) Erweiterung der Standort und Containerzahl nach Bedarf
Bisher ist seitens der Systembetreiber noch kein Verhandlungspartner für Rödermark festgelegt worden; bis zum Abschluss der Verhandlungen gelten die seitherigen Regelungen. Die Stadt Rödermark steht mit dem Kreis Offenbach und den anderen Kreiskommunen in Kontakt. Es ist geplant, eine Übersicht der aktuellen Erfassungssysteme im Kreisgebiet zu erstellen sowie der Wunschsysteme. Hierfür sollen in den Kommunen die Maximalforderungen zusammengestellt werden. Inwieweit der Verhandlungspartner der Sytembetreiber den Wünschen zustimmt, ist hinsichtlich des Kostenaufwandes fraglich. So könnte die Forderung nach kostenlosen Behältern (unentgeltliche Gestellung von ″Gelben Tonnen″) dazu führen, dass andererseits die Sammelcontainer auf der Altstoffannahmestelle wegfallen. Aus dem Kreis der Systembetreiber gibt es Bestrebungen, bei Einführung kostenloser Behälter die Säcke komplett abzuschaffen und das Abholintervall von 14-tägig auf vierwöchentlich zu verlängern; d.h. Zusatzsäcke würden dann stehen bleiben!! Aus diesem Grund werden die Vertreter der Stadt Rödermark darauf achten, mindestens den ″Status Quo″ zu halten (u.a. 14-tägliche Sammlung und Containergestellung auf der Altstoffannahmestelle). Um eine bessere Verhandlungsposition zu haben, ist angedacht, auch für den Kreis Offenbach eine Gruppe von Verhandlungsführern zusammenzustellen; über die Besetzung wurde noch nicht gesprochen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem empfohlenen Einsammlungskonzept zuzustimmen. Dieses sieht vor, mindestens die bisherigen Erfassungssysteme beizubehalten und bei den Leichtverpackungen die freiwillige Aufstellung von “Gelben Tonnen“ zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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