Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Am 01.12.2017 wurde die Stadt Rödermark in das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ (Gesamtmaßnahme/ Fördergebiet „Urberach-Nord“) aufgenommen. Derzeit wird das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) – einschließlich einer konkreten Projekt-/ und Maßnahmenliste – erarbeitet (gemeinsames ISEK mit Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden/ Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“). Der Entwurf des ISEKs muss bis zum 31.10.2018 dem Fördermittelgeber (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) zur Prüfung vorgelegt werden.
Gemäß Punkt 5.4 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017 hat der Zuwendungsempfänger spätestens ein Jahr nach der Aufnahme in das Förderprogramm eine Steuerungsstruktur aufzubauen, in der die erforderlichen stadtplanerischen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Kompetenzen vertreten sind. Voraussetzung für die Förderung von Einzelmaßnahmen ist eine funktionierende Steuerungsstruktur. Eine entsprechende Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ist erforderlich.
Die Steuerungsstruktur im Sinne des Punkts 5.4 der RiLiSE besteht aus den Elementen
− „Stadtumbaumanagement“ sowie − „Lokale Partnerschaft“.
Stadtumbaumanagement
Gemäß der Intention des Fördermittelgebers unterstützt und berät das Stadtumbaumanagement bei der Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts innerhalb des Förderzeitraums. Es fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen den Stadtumbauakteuren.
Die Hauptaufgaben des Stadtumbaumanagements bestehen daher insbesondere in der
− Steuerung der jeweiligen Gesamtprozesse der Programmumsetzung „Zukunft Stadtgrün“ (einschließlich der Organisation und Moderation der „Lokalen Partnerschaft“) − Vermittlung zwischen unterschiedlichen Interessen mit dem Ziel einer integrierten Stadtentwicklung − Rolle des zentralen Ansprechpartners bzw. „Projektkümmerers“ − Initiierung und Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit − Sicherstellung der Zeit-/, Mittel-/ und Finanzplanung
Das Stadtumbaumanagement kann sowohl mit eigenem Personal wie auch mittels einer externen Beauftragung (förderfähig) organisiert resp. realisiert werden. Für die Stadt Rödermark wird im Folgenden eine Kombination aus interner Bereitstellung sowie einer externen Beauftragung der erforderlichen personellen Ressourcen vorgeschlagen.
Das interne Stadtumbaumanagement wird von der Bauverwaltung/ Fachabteilung Umwelt (Frau Heidelbach) wahrgenommen, eine personelle Kontinuität ist über die gesamte Programmlaufzeit sicherzustellen.
An ein externes Büro sind insbesondere nachfolgende Leistungen zu vergeben:
− Abstimmung mit dem „internen“ Projektmanagement − Initiierung sowie Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit (Ansprachestrategie, Homepage etc.) − Moderation einschließlich Vor-/ und Nachbereitung der Sitzungen der „Lokalen Partnerschaften“ (jeweils 3-4 Sitzungen pro Jahr); Erarbeitung eines Regelwerks für die „Lokalen Partnerschaften“ − Weiterführung/ Organisation der Öffentlichkeits-/ und Bürgerbeteiligung (Arbeitskreise, Runde Tische etc.) − Beratung bzgl. Förderanträgen, Evaluationsberichten, Beschlussvorlagen, Ausschreibungen/ Auftragsvergaben etc. − Evaluation und gegebenenfalls Fortschreibung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ − Berichterstattung in politischen Gremien
Aufgrund der genannten Aufgaben und Leistungen eines Stadtumbaumanagements ist nach einer ersten überschlägigen Schätzung von Kosten in Höhe von ca. 20.000 € pro Jahr auszugehen. Bei einem Förderzeitraum von zehn Jahren entspricht dies einem Gesamtkostenvolumen von insgesamt 200.000 Euro. Gemäß RiLiSE sind Kosten für die „Steuerung“ (Punkt 9.2) sowie „Vergütung von Beauftragten“ (Punkt 9.13) förder-/ bzw. zuwendungsfähig. Die erforderlichen Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine entsprechende Ausschreibung für ein externes Stadtumbaumanagement mit den genannten Leistungen sollte umgehend erfolgen.
Lokale Partnerschaft
Ein wesentliches Element der Städtebauförderung stellt die Vorbereitung und Umsetzung von Projekten bzw. konkreten – förderfähigen – Einzelmaßnahmen in öffentlich-privater Partnerschaft dar. Durch die prozessbegleitende Einbindung sowie Vernetzung der relevanten Akteure in einer „Lokalen Partnerschaft“ sollen unterschiedliche Interessen koordiniert und lokales Fachwissen genutzt, Ressourcen gebündelt sowie Eigeninitiativen Privater angestoßen werden.
Innerhalb der Lokalen Partnerschaft sollen die zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme erforderlichen stadtplanerischen, sozialen, wirtschaftlichen sowie ökologischen Kompetenzen vertreten sein. Die Anzahl sowie Zusammensetzung der Mitglieder der Lokalen Partnerschaft ist abhängig von der örtlichen Problem-/ und Ausgangslage. Die Lokale Partnerschaft ist als Begleitstruktur zu verstehen, die regelmäßig oder bei Bedarf (ca. drei-/ viermal pro Jahr) zusammentritt und an den Stadtumbauprozessen beratend und initiierend mitwirkt.
Die inhaltliche Vor-/ und Nachbereitung sowie insbesondere die Moderation der Sitzungen der Lokalen Partnerschaften sollte durch ein unabhängiges, externes Fachbüro übernommen werden (Stadtumbaumanagement/ förderfähige Einzelmaßnahme).
Zusammensetzung „Lokale Partnerschaft Urberach-Nord“
Bei Bedarf ist der Personenkreis entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Implementierung einer verbindlichen Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017 für die Gesamtmaßnahme „Urberach-Nord“ (Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“) bestehend aus den Elementen „Stadtumbaumanagement“ sowie „Lokale Partnerschaft Urberach-Nord“.
Das Stadtumbaumanagement soll in Kombination eigener bzw. interner Personalressourcen sowie der Beauftragung eines externen Stadtumbaumanagements erfolgen. Hierzu ist zum einen die verwaltungsinterne personelle Kontinuität über die gesamte Programmlaufzeit zu sichern. Zum anderen sind die im Sachverhalt genannten Leistungen eines externen Stadtumbaumanagements umgehend auszuschreiben und zu vergeben. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, d.h. bezogen auf die Gesamtförderdauer bei einem Gesamtbetrag von 200.000 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über Städtebaufördermittel ist sicherzustellen.
Eine „Lokale Partnerschaft Urberach-Nord“ mit dem im Sachverhalt dargestellten Personenkreis ist zu gründen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Sachverhalt. Anlagen
keine |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||