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Sachverhalt/Begründung:
Am 19.11.2012 hat der Magistrat der Stadt Rödermark Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für das Baugebiet "An den Rennwiesen" beschlossen. In dem Beschluss wurde jede Straße einzeln berechnet und veranlagt. Dies entsprach der damaligen Rechtsprechung.
Zwischenzeitlich hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30.01.2013 festgelegt, dass in bestimmten Fällen eine rechtliche Verpflichtung zur Zusammenlegung einzelner Straßen entsteht. Dies ist dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt unmittelbar vor der endgültigen Herstellung der ersten Anlage absehbar ist, dass bei getrennter Abrechnung der sich für die Hauptstraße ergebende Beitragssatz voraussichtlich um mehr als ein Drittel höher sein wird, als die jeweils für die Nebenstraßen geltenden Beitragssätze.
Im Baugebiet "An den Rennwiesen" wird dies der Fall sein, weshalb Erschließungseinheiten gebildet werden müssen. Zusammen veranlagt werden:
-Erich-Kästner-Straße/Karl-May-Weg/Astrid-Lindgren-Weg
-Carl-Benz-Straße/Marie-Curie-Straße
Die Kosten für die Otto-Lilienthal-Straße werden voraussichtlich so hoch sein, dass sie nicht unter die genannte Regelung fallen. Die Otto-Lilienthal-Straße wird von daher allein abgerechnet.
Die bereits gezahlten Vorausleistungen kommen bei allen Beitragsbescheiden zur Verrechnung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die Endabrechnung der Erschließungskosten im Baugebiet "An den Rennwiesen" folgende Erschließungseinheiten zu bilden.
-Erich-Kästner-Straße/Karl-May-Weg/Astrid-Lindgren-Weg
-Carl-Benz-Straße/Marie-Curie-Straße
-Otto-Lilienthal-Straße
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
NEIN
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