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Vorlage - VO/0146/18  

 
 
Betreff: Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/3 Mö
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
18.10.2018 
23. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
30.10.2018 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

 

Der stellvertretenden Schiedsmann für den Bezirk Rödermark I (Ober-Roden), Herr Siegfried Kupczok, hat mit Schreiben vom 15.07.2018 gegenüber dem Amtsgericht Langen aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niedergelegt.

Der Direktor des Amtsgerichtes Langen hat mit Beschluss vom 13.08.2018 die Befugnis zur Niederlegung des Amtes gemäß § 7 Schiedsamtsgesetz wegen anhaltender Krankheit mit sofortiger Wirkung bestätigt.

 

Es ist daher eine Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson erforderlich.

 

Die Neuwahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von fünf Jahren. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit  der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.

 

Die Bürger und Bürgerinnen aus Ober-Roden wurden durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 (3) Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) im Neuen Heimatblatt Rödermark (35. KW) und zusätzlich durch weitere Presseaktikel zur Abgabe einer Bewerbung bis zum 14.09.2018 aufgefordert.

 

Es haben sich beworben:

 

-          Herr Norbert Wagner, Goethestraße 44 A

-          Herr Stephan Elfe, Hauptstraße 93 B

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt ___________________________________ zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Ober-Roden).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

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