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Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt ohne Aussprache.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Teilbereich der geplanten Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau in Hessen“ im Wortlaut des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfs vom 10.09.2018. Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (9), SPD (5), FWR (4), FDP (4) Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
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