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Auszug - Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Teilbereich der geplanten Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden" im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Stadtumbau in Hessen"  

 
 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:42 - 20:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0187/18 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Teilbereich der geplanten Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden" im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Stadtumbau in Hessen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-11
Federführend:Fachbereich 6   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt ohne Aussprache.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Teilbereich der geplanten Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau in Hessen“ im Wortlaut des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfs vom 10.09.2018.


Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (9), SPD (5), FWR (4), FDP (4)

Ablehnung:/

Enthaltung:/