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Tagesordnung - 33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 19.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler: "Erarbeitung von Härtefallregelungen"  
FFW/0067/15  
Ö 5  
Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler: "Hebesatz Grundsteuer"  
FFW/0068/15  
Ö 6  
Umsetzung der Ziele des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) auf kommunaler Ebene - Anwendung des HessBGG in der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0062/15  
Ö 7  
Neuwahl/Wiederwahl von Ortsgerichtsschöffen der Ortsgerichte Rödermark I (Ober-Roden) und Rödermark II (Urberach)
VO/0072/15  
Ö 8  
Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Bebauungsplanentwurf A 21.4 Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4. Änderung  
Enthält Anlagen
VO/0070/15  
Ö 9  
Bebauungsplan A 30 "An der Eisenbahn" Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Anregungen und Bedenken  
Enthält Anlagen
VO/0080/15  
Ö 10  
Bebauungsplan A 30 "An der Eisenbahn", Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/0081/15  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf "An der Rodau"  
Enthält Anlagen
VO/0076/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt:

  1. die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „An der Rodau“.
  2. Planziel des Bebauungsplanes „An der Rodau“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen; sowie von mehrfach gegliederten öffentlichen und privaten Grünflächen zur Neuordnung des Festplatzes und der Schaffung von Planungsrecht für die naturnahe Gestaltung der Rodau und der bestehenden Kleingärten.
  3. Die Stadt Rödermark stellt beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einen Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    06.05.2015 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt:

  1. die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung An der Rodau“.
  2. Planziel des Bebauungsplanes „An der Rodau“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen; sowie von mehrfach gegliederten öffentlichen und privaten Grünflächen zur Neuordnung des Festplatzes und der Schaffung von Planungsrecht für die naturnahe Gestaltung der Rodau und der bestehenden Kleingärten.
  3. Die Stadt Rödermark stellt beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einen Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                            CDU, ALG, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    07.05.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt:

  1. die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung An der Rodau“.
  2. Planziel des Bebauungsplanes „An der Rodau“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen; sowie von mehrfach gegliederten öffentlichen und privaten Grünflächen zur Neuordnung des Festplatzes und der Schaffung von Planungsrecht für die naturnahe Gestaltung der Rodau und der bestehenden Kleingärten.
  3. Die Stadt Rödermark stellt beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einen Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Es findet keine Abstimmung statt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie an.

   
    19.05.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Nach der Begründung durch den Bürgermeister und den Stellungnahmen einzelner Fraktion sst die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage des Magistrates abstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt:

  1. die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung An der Rodau“.
  2. Planziel des Bebauungsplanes „An der Rodau“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen; sowie von mehrfach gegliederten öffentlichen und privaten Grünflächen zur Neuordnung des Festplatzes und der Schaffung von Planungsrecht für die naturnahe Gestaltung der Rodau und der bestehenden Kleingärten.
  3. Die Stadt Rödermark stellt beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einen Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Ö 12  
Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Städtebauliche Entwicklung für Gesellschaft und Wirtschaft  
FWR/0085/15  
Ö 13  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Verkehrssituation Ortseinfahrten Messenhausen  
SPD/0110/15  
Ö 14  
Antrag der SPD-Fraktion: Sicherung des Betreuungsangebotes an der Schule an den Linden  
SPD/0084/15  
Ö 14.1  
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Sicherung des Betreuungsangebotes an der Schule an den Linden  
CAL/0111/15  
Ö 15  
Antrag der FDP-Fraktion: "Rekommunalisierung der Tagespflege - klare Strukturen schaffen!"  
FDP/0089/15