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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 30 „An der Eisenbahn“ als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründungen, schalltechnische Untersuchung und landschaftspflegerischer Fachbeitrag.
Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom 23.4.2015.
Der Magistrat wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses herzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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