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Auszug - Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler: "Hebesatz Grundsteuer"  

 
 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 19.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
FFW/0068/15 "Hebesatz Grundsteuer"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion und Freie Wähler
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Nach der Begründung des Antrages durch Herrn Dr. Werner und den Stellungnahmen der Fraktionen sowie rgermeister Kern lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Antrag abstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die jährlichen Einnahmen der Stadt Rödermark aus der Grundsteuer B bis einschließlich zum Jahr 2025 gedeckelt werden auf einen Betrag, der sich wie folgt errechnet:

 

100 v. H. d. Einnahmen aus der Grundsteuer B = A × B × C

 

A = Grundstückseinheitswert (Basisjahr Bescheid 2015)

B = Grundsteuermesszahl auf (Basisjahr ist Bescheid 2015)

C = Grundsteuerhebesatz B.

Der maximal mögliche Wert von C soll dabei 600 % betragen.

 

Verändern sich im Laufe eines Jahres die Faktoren A oder B, wird automatisch rückwirkend die Hebesatzsatzung so angepasst, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben.

 

Die Anpassung des Hebesatzsatzes der Grundsteuer B wird nach diesem Grundsatz bis zum Jahr 2025 durch Stadtverordnetenversammlung sichergestellt.


Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:              FDP/FWR

Ablehnung:              CDU, Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:              SPD