Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft die Tagesordnungspunkte 9 und 10 gemeinsam auf. Nach Erläuterungen durch Bürgermeister Kern nehmen einzelne Fraktionen zu dem geplanten Bauleitverfahren Stellung. Im Anschluss lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlagen des Magistrates wie folgt abstimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen nach ausführlicher Beratung als Stellungnahme der Stadt Rödermark.
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und die Behörden, welche Einwendungen und Anregungen zum Bebauungsplanverfahren vorgebracht haben, von diesem Ergebnis zu unterrichten. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: / |
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