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Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat und die Betriebskommission der Kommunalen Betriebe Rödermark, die jeweils gültigen Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) bei den Dienststellen der Stadt Rödermark und dem Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ im Rahmen ihrer Möglichkeiten umzusetzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR Ablehnung: Enthaltung: FDP |
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