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Tagesordnung - 33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 19.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler: "Erarbeitung von Härtefallregelungen"  
FFW/0067/15  
Ö 5  
Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler: "Hebesatz Grundsteuer"  
FFW/0068/15  
Ö 6  
Umsetzung der Ziele des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) auf kommunaler Ebene - Anwendung des HessBGG in der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0062/15  
Ö 7  
Neuwahl/Wiederwahl von Ortsgerichtsschöffen der Ortsgerichte Rödermark I (Ober-Roden) und Rödermark II (Urberach)
VO/0072/15  
Ö 8  
Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Bebauungsplanentwurf A 21.4 Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4. Änderung  
Enthält Anlagen
VO/0070/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4.Änderung“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit 8. Juni 2015 bis 10. Juli 2015.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.

 

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    06.05.2015 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

Nach den Erläuterungen durch Herrn Adler vom Planungsbüro Fischer erfolgt eine kurze Diskussion insbesondere zu den Themen Biotop- und Artenschutz, Altstandorte, Altlasten, Vergnügungsstätten, Wohnnutzung, Veränderungssperre undckstellung von Baugesuchen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4.Änderung“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit 8. Juni 2015 bis 10. Juli 2015.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.

 

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                            CDU, ALG, SPD, FWR

Ablehnung:

Enthaltung:                            FDP

 

 

 

   
    07.05.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4.Änderung“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit 8. Juni 2015 bis 10. Juli 2015.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.

 

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen.

 

Es erfolgt keine Abstimmung. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie an.

Die Beratung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.

 

   
    19.05.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Die Beschlussfassung zu diesem TOP erfolgt ohne Aussprache.

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4.Änderung“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit 8. Juni 2015 bis 10. Juli 2015.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.

 

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              FDP

Ö 9  
Bebauungsplan A 30 "An der Eisenbahn" Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Anregungen und Bedenken  
Enthält Anlagen
VO/0080/15  
Ö 10  
Bebauungsplan A 30 "An der Eisenbahn", Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/0081/15  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf "An der Rodau"  
Enthält Anlagen
VO/0076/15  
Ö 12  
Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Städtebauliche Entwicklung für Gesellschaft und Wirtschaft  
FWR/0085/15  
Ö 13  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Verkehrssituation Ortseinfahrten Messenhausen  
SPD/0110/15  
Ö 14  
Antrag der SPD-Fraktion: Sicherung des Betreuungsangebotes an der Schule an den Linden  
SPD/0084/15  
Ö 14.1  
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Sicherung des Betreuungsangebotes an der Schule an den Linden  
CAL/0111/15  
Ö 15  
Antrag der FDP-Fraktion: "Rekommunalisierung der Tagespflege - klare Strukturen schaffen!"  
FDP/0089/15