Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 19.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler: "Erarbeitung von Härtefallregelungen"  
FFW/0067/15  
Ö 5  
Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler: "Hebesatz Grundsteuer"  
FFW/0068/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die jährlichen Einnahmen der Stadt Rödermark aus der Grundsteuer B bis einschließlich zum Jahr 2025 gedeckelt werden auf einen Betrag, der sich wie folgt errechnet:

 

100 v. H. d. Einnahmen aus der Grundsteuer B = A × B × C

 

A = Grundstückseinheitswert (Basisjahr Bescheid 2015)

B = Grundsteuermesszahl auf (Basisjahr ist Bescheid 2015)

C = Grundsteuerhebesatz B.

Der maximal mögliche Wert von C soll dabei 600 % betragen.

 

Verändern sich im Laufe eines Jahres die Faktoren A oder B, wird automatisch rückwirkend die Hebesatzsatzung so angepasst, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben.

 

Die Anpassung des Hebesatzsatzes der Grundsteuer B wird nach diesem Grundsatz bis zum Jahr 2025 durch Stadtverordnetenversammlung sichergestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung

   
    07.05.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 4 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die jährlichen Einnahmen der Stadt Rödermark aus der Grundsteuer B bis einschließlich zum Jahr 2025 gedeckelt werden auf einen Betrag, der sich wie folgt errechnet:

 

100 v. H. d. Einnahmen aus der Grundsteuer B = A × B × C

 

A = Grundstückseinheitswert (Basisjahr Bescheid 2015)

B = Grundsteuermesszahl auf (Basisjahr ist Bescheid 2015)

C = Grundsteuerhebesatz B.

Der maximal mögliche Wert von C soll dabei 600 % betragen.

 

Verändern sich im Laufe eines Jahres die Faktoren A oder B, wird automatisch rückwirkend die Hebesatzsatzung so angepasst, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben.

 

Die Anpassung des Hebesatzsatzes der Grundsteuer B wird nach diesem Grundsatz bis zum Jahr 2025 durch Stadtverordnetenversammlung sichergestellt.

 

Über den Antrag wird nicht abgestimmt.

 

   
    19.05.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 5 - abgelehnt
   

Nach der Begründung des Antrages durch Herrn Dr. Werner und den Stellungnahmen der Fraktionen sowie rgermeister Kern lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Antrag abstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die jährlichen Einnahmen der Stadt Rödermark aus der Grundsteuer B bis einschließlich zum Jahr 2025 gedeckelt werden auf einen Betrag, der sich wie folgt errechnet:

 

100 v. H. d. Einnahmen aus der Grundsteuer B = A × B × C

 

A = Grundstückseinheitswert (Basisjahr Bescheid 2015)

B = Grundsteuermesszahl auf (Basisjahr ist Bescheid 2015)

C = Grundsteuerhebesatz B.

Der maximal mögliche Wert von C soll dabei 600 % betragen.

 

Verändern sich im Laufe eines Jahres die Faktoren A oder B, wird automatisch rückwirkend die Hebesatzsatzung so angepasst, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben.

 

Die Anpassung des Hebesatzsatzes der Grundsteuer B wird nach diesem Grundsatz bis zum Jahr 2025 durch Stadtverordnetenversammlung sichergestellt.

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:              FDP/FWR

Ablehnung:              CDU, Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:              SPD

Ö 6  
Umsetzung der Ziele des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) auf kommunaler Ebene - Anwendung des HessBGG in der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0062/15  
Ö 7  
Neuwahl/Wiederwahl von Ortsgerichtsschöffen der Ortsgerichte Rödermark I (Ober-Roden) und Rödermark II (Urberach)
VO/0072/15  
Ö 8  
Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Bebauungsplanentwurf A 21.4 Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4. Änderung  
Enthält Anlagen
VO/0070/15  
Ö 9  
Bebauungsplan A 30 "An der Eisenbahn" Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Anregungen und Bedenken  
Enthält Anlagen
VO/0080/15  
Ö 10  
Bebauungsplan A 30 "An der Eisenbahn", Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/0081/15  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf "An der Rodau"  
Enthält Anlagen
VO/0076/15  
Ö 12  
Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Städtebauliche Entwicklung für Gesellschaft und Wirtschaft  
FWR/0085/15  
Ö 13  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Verkehrssituation Ortseinfahrten Messenhausen  
SPD/0110/15  
Ö 14  
Antrag der SPD-Fraktion: Sicherung des Betreuungsangebotes an der Schule an den Linden  
SPD/0084/15  
Ö 14.1  
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Sicherung des Betreuungsangebotes an der Schule an den Linden  
CAL/0111/15  
Ö 15  
Antrag der FDP-Fraktion: "Rekommunalisierung der Tagespflege - klare Strukturen schaffen!"  
FDP/0089/15