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Tagesordnung - 3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 21.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Kindergartenbeiträge und Essenskosten  
ALG/0153/10  
Ö 5  
Antrag der CDU-Fraktion: Einführung von Bildungs-Chip-Karten in Rödermark (Änderungsantrag)  
CDU/0205/11  
Ö 6  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 515/1, Am Karnweg 69 mit 259 m²  
VO/0156/11  
Ö 7  
Bruchwiesenstraße (U3-Gruppe) -Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in die Kommunalen Betriebe-  
VO/0160/11  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes B 10.2 "Bruchwiesenstraße II" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern
Enthält Anlagen
VO/0175/11  
Ö 9  
Beschluss des Bebauungsplanes B10.2 "Bruchwiesenstraße II" als Satzung  
VO/0176/11  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“ im Stadtteil Urberach als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 31.01.2011 bis 02.03.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die beiden Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 1 Nr. 849/2 und 850/1, die unmittelbar nördlich des Kreuzungsbereiches Bruchwiesenstraße / „Auf der Hatterswiese“ / „An der Obermühle“ bzw. in Gegenlage der Anwesen Bruchwiesenstraße Nr. 20, 20 A, 22, 22 A sowie 23 / 25 bzw. des Anwesens „Auf der Hatterswiese“ Nr. 2 / 4 liegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    08.06.2011 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Siehe Top 3

Siehe Top 3

 

   
    09.06.2011 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“ im Stadtteil Urberach als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 31.01.2011 bis 02.03.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die beiden Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 1 Nr. 849/2 und 850/1, die unmittelbar nördlich des Kreuzungsbereiches Bruchwiesenstraße / „Auf der Hatterswiese“ / „An der Obermühle“ bzw. in Gegenlage der Anwesen Bruchwiesenstraße Nr. 20, 20 A, 22, 22 A sowie 23 / 25 bzw. des Anwesens „Auf der Hatterswiese“ Nr. 2 / 4 liegen.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.

 

 

 

 

Herr Spieß nimmt an der Beratung zu Tagesordnungspunkt 9 aus den in § 25 HGO genannten Gründen (Widerstreit der Interessen) nicht teil und verlässt den Beratungsraum.

   
    21.06.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs

Über die Magistratsvorlage mit dem folgenden Wortlaut erfolgt Abstimmung ohne Aussprache:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“ im Stadtteil Urberach als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 31.01.2011 bis 02.03.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die beiden Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 1 Nr. 849/2 und 850/1, die unmittelbar nördlich des Kreuzungsbereiches Bruchwiesenstraße / „Auf der Hatterswiese“ / „An der Obermühle“ bzw. in Gegenlage der Anwesen Bruchwiesenstraße Nr. 20, 20 A, 22, 22 A sowie 23 / 25 bzw. des Anwesens „Auf der Hatterswiese“ Nr. 2 / 4 liegen.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: Wirtschaftsförderung - Liquidation der IC Rödermark AG  
SPD/0179/11  
Ö 10.1  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Umbau Wirtschaftsförderung - Liquidation der IC Rödermark AG (Änderungsantrag)  
CAL/0203/11  
Ö 10.2  
Umbau Wirtschaftsförderung - Liquidation der IC Rödermark AG (Änderungsantrag)  
IFA/0214/11  
Ö 11  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Verkaufspreise für Wohnbaugrundstücke - Bonus für die Errichtung von Nullenergiehäusern  
CAL/0180/11  
Ö 11.1  
Antrag der FDP-Fraktion: Wohnbaugrundstücke & Energiesparhäuser (Änderungsantrag)  
FDP/0194/11  
Ö 12  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Beratung und Hilfsangebote in den Wohnquartieren  
CAL/0181/11  
Ö 13  
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes " Areal Breidert" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  
VO/0189/11  
Ö 14  
Beschlussfassung des Bebauungsplanes " Areal Breidert" als Satzung
VO/0190/11  
Ö 15  
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs B 9.4 "Am Schellbusch" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  
VO/0186/11  
Ö 16  
Beschlussfassung des Bebauungsplanes B 9.4 "Am Schellbusch" als Satzung  
VO/0188/11