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Auszug - Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs B 9.4 "Am Schellbusch" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  

 
 
3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0186/11 Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs B 9.4 "Am Schellbusch" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 611-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussfassung erfolgte en bloc und unter TO A

Beschlussfassung erfolgte en bloc und unter TO A.

 

Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vom 02.05.2011 bis 03.06.2011

 

A              Die nachfolgenden Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Verfahrens keine Stellungnahmen bzw. Anregungen abgegeben

 

              - Deutsche Telekom AG, Eschborn

              - Botanische Vereinigung für Naturschutz, Wettenberg

              - BUND Landesverband Hessen e.V.., Frankfurt am Main

              - Hess. Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz, Echzell

              - Naturschutzbund Deutschland, Wetzlar

              - Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Wiesbaden-Biebrich

              - Landesjagdverband Hessen e.V., Bad Nauheim

              - Verband Hessischer Fischer e.V., Wiesbaden

              - Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Hofheim am Taunus

              - Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen (Schreiben vom 26.04.2011)

- Kreisausschuss des Kreises Offenbach, Dietzenbach

(Schreiben vom 23.05.2011)

              - Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

(Schreiben vom 24.05.2011)

              - Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg, Babenhausen

(Schreiben vom 27.04.2011)

              - HSE Technik GmbH & Co. KG, Darmstadt

(Schreiben vom 16.05.2011)

              - Deutsche Gebirgs- und Wandervereine

(Schreiben vom 08.05.2011)

 

B              Von Seiten der Bürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

C              Die nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange haben folgende Anregungen zur Planung vorgebracht:

 

1.              Schreiben der Fraport AG

              vom 06.05.2011

 

              Vorsorglich werde darauf hingewiesen, dass es im Zuge der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main zu Veränderungen in den Ab- und Anflugrouten des Verkehrsflughafens Frankfurt bzw. ihrer Nutzungsintensität kommen wird, die mit entsprechenden Veränderungen in den Lärmkonturen einhergehen werden.

 

              Erläuterung:
 

              Der vorliegende Bebauungsplan ändert nur die Festsetzungen zur überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksfläche sowie zur Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen. Alle übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Schellbusch“ gelten weiterhin fort. Eine generelle Bebaubarkeit des Plangebietes ist somit bereits gegeben. Als Art der baulichen Nutzung bleibt es somit bei dem bereits festgesetzten reinen Wohngebiet.

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Hinweis der Fraport AG, wonach es im Zuge der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main zu Veränderungen in den Ab- und Anflugrouten des Verkehrsflughafens Frankfurt bzw. ihrer Nutzungsintensität kommen werde, die mit entsprechenden Veränderungen in den Lärmkonturen einhergehen würden, führt zu keiner Änderung der Planung. Der vorliegende Bebauungsplan ändert lediglich die Festsetzungen zur überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksfläche sowie zur Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen. Alle übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Schellbusch“ gelten weiterhin fort. Im Übrigen werden die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung und die bereits bebaute Ortslage von den Veränderungen in gleichem Maße betroffen wie das Plangebiet selbst.

 

Abstimmungsergebnis: s.u.

 

 

2.              Schreiben des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain

              vom 11.05.2011

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Begründung keinerlei Aussagen zum Thema Artenschutz enthalte. Eine qualifizierte Auseinandersetzung mit den artenschutzrechtlichen Vorgaben sei auch bei Verfahren nach § 13 a BauGB im Hinblick auf eine rechtssichere Bebauungsplanaufstellung unabdingbar.

 

Erläuterung:
 

              Wie der beiliegenden Begründung entnommen werden kann, handelt es sich bei dem Plangebiet um ein bislang unbebautes Grundstück innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach, welches z.T. als Wiesenfläche und Garten zu beschreiben ist und unmittelbar an als Freizeitgärten genutzte Grundstücksteile in der Nachbarschaft bzw. einen Spielplatz sowie die Straße „Am Schellbusch“ anschließt.

So handelt es sich bei der Fläche des Plangebietes um einen Bereich, der aufgrund der Lage inmitten des Siedlungskörpers von Urberach, der angrenzenden intensiven Nutzung und der bestehenden Vegetationsausstattung als anthropogen überprägt einzustufen ist.

Auch seitens der zuständigen Fachbehörden wurden hinsichtlich des Artenschutzes keine Anregungen bzw. Bedenken vorgebracht.

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausführungen des Regionalverbandes Frankfurt RheinMain, wonach die Begründung keinerlei Aussagen zum Artenschutz enthalte, werden zum Anlass genommen, die Begründung bzw. die Beschreibung der derzeitigen Bestandssituation  und die damit einhergehenden Artenschutzproblematik zu ergänzen.

Auswirkungen auf die Planung werden hierdurch nicht hervorgerufen. 

 

Abstimmungsergebnis: s.u.

 

3.              Schreiben der Kommunalen Betriebe

              vom 27.04.2011

 

Nach Überprüfung des Bebauungsplanentwurfe bestünden hinsichtlich der Entwässerung keine Bedenken.

Das Grundstück sei durch die bestehende öffentliche Abwasseranlage in der Straße „Am Schellbusch“ entwässerungstechnisch erschlossen.

Der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie die Herstellung von Anschlussleitungen sei gemäß Entwässerungssatzung (EWS) §§ 3 und 4 bei den Kommunalen Betrieben zu beantragen.

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Hinweis, wonach der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie die Herstellung von Anschlussleitungen gemäß Entwässerungssatzung (EWS) §§ 3 und 4 bei den Kommunalen Betrieben zu beantragen sei, wird für die nachfolgende Objektplanung zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /