Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Grundsätzlich ist bei der Errichtung von Wohnhausneubauten das zukunftsorientiert-energieeffiziente Bauen zu bevorzugen und in logischer Konsequenz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz auch zu fördern. Zwei Baumodelle sind hiebei konkret zu forcieren: Das Passivhaus (Passivhaus-Energiestandard bzw. PHPP-Standard) und als dessen technischer Fortführung das Nullenergiehaus. Da Nullenergiehäuser bislang noch nicht im großen Stil realisiert werden/wurden, gibt es bisher noch kaum verlässlichen Kennwerte zu den tatsächlichen Bau(-mehr-)kosten sowie keine längerfristig wissenschaftlich dokumentierten Zahlen und Erhebungen zur tatsächlichen energetischen Jahresbilanz solcher Häuser; nicht zu vergessen auch kaum zur Energierücklaufzeit. Zudem ist das Nullenergiehaus nur mit vergleichsweise großem technischem Aufwand realisierbar und das zu errichtende Gebäude muss hohe Anforderungen erfüllen. Beispielsweise werden im Schnitt allein sechs Quadratmeter Sonnenkollektorfläche, bis zu 30 cm dicke Dämmung und ein Solar-Wasserspeicher von 300 Litern benötigt, um nur den Wasserbedarf eines Vier-Personen-Haushaltes zu decken. Auch architektonische und grundstücksspezifische Details müssen stimmen, damit überhaupt ein Nullenergiehaus errichtet werden kann. Dies alles führt in letzter Konsequenz dazu, dass auf nicht wenigen Grundstücken ein Nullenergiehaus aus objektiven Gründen nicht realisierbar ist. Insofern muss neben dem Nullenergiehaus mit Blick auf die tatsächliche Förderung von Niedrigenergiehäusern in der Breite auch das Passivhaus mittelfristig gegenüber dem normalen Hausbau gefördert werden. Wohnhausneubauten mit Passiv- und Nullenergiestandard sollten daher direkt gefördert werden. Da jedoch oftmals unveränderbare Gründe einen Nullenergiebau nicht zulassen und außerdem der Bauherr in seiner letzten Entscheidung für oder gegen eine Bauform völlig frei bleiben können muss, sollten Passiv- und Nullenergiehäuser zwar direkt gefördert werden, aber der Grundstückspreis trotzdem für alle Erwerber gleich bleiben.
Beschlussvorschlag:
I. Gemäß Antrag TOP 11 von CDU und AL/Grüne
II. Die Stadt Rödermark fördert auf den von ihr veräußerten Wohnbaugrundstücken den Neubau von Häusern mit dem Standard „Passivhaus“ mit 15 €/qm und den Bau mit Standard „Nullenergiehaus“ mit 25 €/qm. Berechnungsgrundlage hierfür ist die gesamte Grundstücksgröße und nicht nur die überbaute Fläche.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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