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Auszug - Beschluss des Bebauungsplanes B10.2 "Bruchwiesenstraße II" als Satzung  

 
 
3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0176/11 Beschluss des Bebauungsplanes B10.2 "Bruchwiesenstraße II" als Satzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs

Über die Magistratsvorlage mit dem folgenden Wortlaut erfolgt Abstimmung ohne Aussprache:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“ im Stadtteil Urberach als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 31.01.2011 bis 02.03.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die beiden Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 1 Nr. 849/2 und 850/1, die unmittelbar nördlich des Kreuzungsbereiches Bruchwiesenstraße / „Auf der Hatterswiese“ / „An der Obermühle“ bzw. in Gegenlage der Anwesen Bruchwiesenstraße Nr. 20, 20 A, 22, 22 A sowie 23 / 25 bzw. des Anwesens „Auf der Hatterswiese“ Nr. 2 / 4 liegen.


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /