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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion: Wirtschaftsförderung - Liquidation der IC Rödermark AG  

 
 
3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 21.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
SPD/0179/11 Wirtschaftsförderung - Liquidation der IC Rödermark AG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
 
Beschluss


Der Antrag wird obsolet durch Vorlegen eines interfraktionellen Antrages.

 

1.    Der Magistrat wird aufgefordert, ohne weitere Verzögerung, die Liquidation der IC Rödermark AG schnellstmöglich - und unter Wahrung der hierfür gesetzlich notwendig zu beachtenden Bestimmungen - einzuleiten.

 

2.              Die Stadtverordnetenversammlung ist der Auffassung, dass der bisher bestehende Vertrag mit dem Vorstand der IC Rödermark AG aus diesen Gründen nicht über das Jahr 2011 hinaus verlängert werden kann und darf. Der Magistrat hat deshalb dafür Sorge zu tragen, dass dieser Meinung der Stadtverordnetenversammlung durch Weisung an die Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft Rechnung getragen wird.

 

3.              Die Wirtschaftsförderung ist spätestens nach Beendigung der Liquidation als Stabsstelle innerhalb der Verwaltung beim Bürgermeister zu etablieren.

 

4.              Die zukünftige Außendarstellung sowie Inhalte der Wirtschaftsförderung sind stärker als bisher unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu betrachten. Zentrale Themen sollen dabei die Themenfelder Energiewende und ein effizientes Flächenmanagement sein.

 

5.              Die Stadtverordnetenversammlung erwartet hierzu spätestens im Herbst 2011 und vor der Einbringung des Haushalts 2012 entsprechende Konzeptionen des Magistrates.

 

6.              Im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ist bis zur Vorstellung der entsprechenden Konzeption durch den Magistrat fortlaufend über bereits erzielte Teilentscheidungen Bericht zu erstatten.