Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, zur lokalen Umsetzung des Hessischen Hitzeaktionsplanes einen kommunalen Hitzeaktionsplan zu erstellen.
Zum Schutz besonders vulnerabler Personen/ Personengruppen sollen die ersten Maßnahmen bereits im Sommer 2023 verfügbar sein.
Diese Maßnahmen beschreibt der HHAP in den Kernelementen IV und V:
● Beachtung besonders gefährdeter Menschen und ihrer spezifischen Belange in kommunalen Hitzeaktionsplänen.
● Identifikation besonders gefährdeter Menschen vor Ort.
● Identifikation von Hitze-Hotspots in der Kommune und betroffener sensibler Infrastruktur (Strukturen beziehungsweise Orte, an denen sich besonders gefährdete Menschen aufhalten, zum Beispiel soziale und medizinische Einrichtungen, ehrenamtliche Hilfsstrukturen, Freizeiteinrichtungen).
● Erarbeitung und Umsetzung gezielter Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Menschen auf kommunaler Ebene.
● Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern besonders gefährdeter Menschen und/oder Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die mit diesen Menschen arbeiten.
● Berücksichtigung gesundheitlicher Chancengleichheit als Querschnittsaufgabe. Netzwerkbildung auf kommunaler Ebene sowie vor Ort in den Quartieren zur Schaffung und Stärkung von Unterstützungsstrukturen für besonders gefährdete Menschen
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: