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Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt, die Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Rödermark dem angepassten Betreuungsangebot anzugleichen. Dies erfolgt rückwirkend zum 01.02.2023 für betroffene Eltern mit Kindern in den Tageseinrichtungen, welche nicht die im Gebührenbescheid zugesicherte, sondern eine verkürzte Betreuungszeit anbieten.
Der Antrag wird in der Stadtverordnetenversammlung aufgerufen, der Sachstand wird erörtert. Danach wird der Antrag für erledigt erklärt.
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