Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt:
1) Sich mit den aktuell beauftragten Entsorgungsunternehmen in Verbindung zu setzen, um diese aufzufordern, es unverzüglich der Stadt Rödermark mitzuteilen, wenn der im Entsorgungsfahrplan den Bürgern kommunizierte Termin seitens des Unternehmens nicht eingehalten werden kann (d.h. die Abholung sich um einen Tag oder mehr verzögert).
2) Informationen über abweichende Abhol-Termine unverzüglich an prominenter Stelle auf die städtische Homepage zu setzen sowie über die Social-Media-Auftritte der Stadt zu kommunizieren.
3) Bei Neuausschreibungen von Entsorgungsdienstleistungen diesen Punkt in die Vertragsbedingungen mit aufzunehmen.
Es erfolgt keine Beschlussempfehlung.