Über die Tagesordnungspunkte 3 und 3.2 wird nicht abgestimmt.
Im Beschlussvorschlag wird bei Ziffer 1 und 3 der Zeitraum „Binnen 6 Monaten“ durch „Zeitnah“ ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt:
- Binnen 6 Monaten den Sachstand zu sämtlichen bereits existierenden Planungen und Untersuchungen auf den unterschiedlichen Ebenen von Politik und Verwaltung hinsichtlich einer Verkehrsentlastung für Rödermark-Urberach mitzuteilen
- Den Sachstand bezüglich Regionaltangente West mitzuteilen.
- Binnen 6 Monaten
- mit den zuständigen Behörden und Einrichtungen (insbesondere Hessen-Mobil) sowie
- mit den zuständigen Entscheidungsträgern im ÖPNV (insbesondere Deutsche Bahn und RMV)
Vorschläge zu erarbeiten, die zu einer wirkungsvollen Verkehrsentlastung für Rödermark-Urberach führen können. Dabei sollen Möglichkeiten einer besseren Erschließung von Rödermark-Urberach erörtert werden. Der Magistrat soll binnen 6 Monaten den Sachstand hierzu mitteilen.
Mit den Entscheidungsträgern hinsichtlich des Straßennetzes sollen auch Umfahrungs- und Verkehrsregelungsmöglichkeiten (insbesondere Ampelschaltungen zur Verbesserung des Verkehrsflusses, Vermeidung von Schleichwegen durch Wohngebiete) sowie Umgestaltungsmaßnahmen hinsichtlich der Ortsdurchfahrten von Rödermark-Urberach erörtert werden.
Mit den Entscheidungsträgern hinsichtlich des ÖPNV soll insbesondere erörtert werden:
-Häufigerer Einsatz der Dreieichbahn
-Einsatz von „Sprintern“ (Zügen, die eine schnellere Anbindung an Frankfurt, sei es Frankfurt a.M.-Hbf oder an Frankfurt a.M.-Süd ab Dieburg gewährleisten)
-Einsatz größerer Fahrzeuge mit mehr Sitzplätzen zu und rund um die Stoßzeiten ab Dieburg
- Möglichkeit der Weiterführung der S-Bahn Line S 2 über Dietzenbach hinaus nach Rödermark-Urberach – Dieburg.
Zur Stadtentwicklungsplanung
Ein Stadtentwicklungsplan muss auch Antworten auf die Verkehrsproblematiken geben. Es gibt keine Stadtentwicklung, die keine Auswirkungen auf die Verkehrssituation hat. Ein Rödermarkplan wäre unvollständig, wenn er nicht aufzeigen würde, wie zukünftig in Rödermark die Verkehre geleitet werden sollen.
Es sind daher auch folgende Problembereiche in den Aufstellungsprozess des Rödermarkplans miteinzubeziehen:
- Darstellung der weiteren Entwicklung die Verkehre.
- Möglichkeiten der Verkehrsvermeidung und Verkehrslenkung
- Möglichkeiten der Verkehrsentlastungen für die Ortsdurchfahrt Urberach
- Ausbau des ÖPNV insbesondere des Schienenverkehrs
- Verkehrliche Situation im Ortskern Ober-Roden
Im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Verkehrsentlastung für die Ortsdurchfahrt Urberach erwarten wir von den zuständigen Behörden, dass sämtliche in Frage kommenden Maßnahmen und Varianten dargestellt und geprüft werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die zuständige Behörde solche Planungsgrundlagen erstellen. Dies geschieht in Erwartung der im Rahmen der Planfeststellung für die Ortsumfahrung von Dreieich Offenthal von Hessen Mobil abgegebenen Ankündigung, die Verkehrsentlastung für Rödermark raumordnungsrechtlich zu prüfen. Diese umfassende Prüfung steht noch aus.
- Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass Gelder im Bundesverkehrswegeplan 2030 eingestellt sind und ein Entlastungsbedarf für die OD Urberach gesehen wird. Diese Mittel sind für die Maßnahmen einzusetzen, die als Ergebnis des Planungs- und Abwägungsprozesses und in Abstimmung mit der Stadt Rödermark festgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt
Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP
Ablehnung:/
Enthaltung:FWR