Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Rödermark ist seit dem Jahr 2013 und somit bereits im fünften Jahr unter dem Schutzschirm des Landes Hessen. Bisher konnten die mit dem Land Hessen vertraglich vereinbarten Ziele, im Wesentlichen die Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses, erreicht werden.
Das Schutzschirmgesetz und die zugehörige Verordnung sehen vor, dass alle Schutzschirmkommunen zweimal jährlich über den Erfolg ihrer Konsolidierungsmaßnahmen und den voraussichtlichen Stand des ordentlichen Ergebnisses, hochgerechnet auf das Jahresende, zu berichten haben. Zum 28.02.2018 ist über das zweite Halbjahr 2017 zu berichten.
Anlage 1 bildet den Zielerreichungsgrad des bisherigen Konsolidierungszeitraums ab (zum Stand 16.02.2017).
Der Zielerreichungsgrad aller von der Stadtverordnetenversammlung von 2013 bis 2017 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen ist in Anlage 2 dargestellt.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Konsolidierungspfad für 2017 aus heutiger Sicht eingehalten werden kann. Das ordentliche Ergebnis, das gemäß Schutzschirmvertrag ein Defizit von 942.929 € ausweisen dürfte, ist deutlich besser ausgefallen. Anstatt eines Defizits von knapp 1 Mio. € weist das voraussichtliche Ergebnis einen Überschuss von rund 0,25 Mio. € aus. Somit ist der Haushaltsausgleich bereits ein Jahr früher als vertraglich vereinbart erfolgt. Dies führt dazu, dass die Stadt Rödermark auch ein Jahr früher aus dem Schutzschirmvertrag entlassen werden könnte, sofern das ordentliche Ergebnis der Jahresrechnung für die Jahre 2018 und 2019 ebenfalls mindestens ausgeglichen ist. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht zum Entschuldungsfonds für das zweite Halbjahr 2017 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen 1) Bericht zur Einhaltung des vertraglich vereinbarten Konsolidierungspfades 2) Defizitabbau 2013 bis 2017
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