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Vorlage - VO/0028/18  

 
 
Betreff: Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der Abteilung II der HESSENKASSE
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/2/Bt/J
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
08.03.2018 
19. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.03.2018 
16. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

 

Kassenkredite hatten ursprünglich den Zweck, Kommunen kurzfristig Liquidität zu sichern, um laufende Ausgaben zu decken. Diesen Krediten stehen keine Werte gegenüber und sie sind mit einem Risiko, nämlich dem Zinsänderungs-risiko, behaftet. Die Hessischen Kommunen befinden sich mittlerweile in der Spitzengruppe, wenn man die Höhe der Kassenkredite bezogen auf die Einwohner betrachtet.

 

Die Hessenkasse ist ein vom Land Hessen aufgelegtes Programm, das die Kommunen bei der Entschuldung von Kassenkrediten und der Durchführung von Investitionen unterstützen soll. Die Teilnahme an dem Programm ist freiwillig. 

 

Das Land Hessen wird mit Hilfe der WI-Bank die Kassenkredite aller teil-nehmenden Kommunen zum 01.07.2018 übernehmen. Damit haben die teilnehmenden Kommunen einen Kassenkreditbestand von Null Euro, müssen sich aber an der Tilgung beteiligen. Jede Kommune hat 25 Euro pro Jahr und Einwohner zu tilgen. Das Land Hessen beteiligt sich mit dem gleichen Betrag und zahlt alle Zinsen über den gesamten Zeitraum der Tilgung. Somit trägt das Land rund zwei Drittel der für die Kassenkredite fälligen Kosten und die Kommune hat das verbleibende Drittel zu tragen.

 

Rödermark hat derzeit einen Kassenkreditbestand von 31 Millionen Euro. Eine Ablösung erfolgt nur für sogenannte „echte“ Kassenkredite, d.h. Kredite, die zur Vorfinanzierung für Investitionen verwendet wurden, sind zu eliminieren und werden nicht berücksichtigt.

 

Im Rahmen des Gesprächstermins beim Hessischen Ministerium am 14.11.2017 wurden folgende vorläufige Festlegungen getroffen:

 

Voraussichtliche Kassenkredite 31. Dezember 2017 31 Mio. Euro

./. Vorfinanzierung v. Investitionen(KIP)700 Tsd. Euro

./. liquide Mittel 3,7 Mio. Euro

= vorläufiger Ablösungsbetrag zum 1. Juli 201826,6 Mio. Euro

 

 

 

 

Der Betrag ist noch nicht endgültig fixiert. Er kann je nach Liquiditätsentwicklung der Stadt Rödermark nach oben oder unten variieren, wobei es sich zum jetzigen Zeitpunkt abzeichnet, dass mit keiner Erhöhung des vorläufigen Ablösungsbetrages in Höhe von 26,6 Mio. zu rechnen ist.

 

Des Weiteren muss die Stadt sicherstellen, dass zum 02. Juli 2018 die bestehenden langfristigen Kassenkredite (Commerzbank i.H.v. 5. Mio. Euro, nächster Zinsan-passungstermin 17. November 2019 und Sparkasse Dieburg i.H.v. 10 Mio. Euro, nächster Zinsanpassungstermin 01.02.2022) ablösefähig sind.

 

Beide Gläubigerkreditinstitute wurden bereits zwecks Zustimmung zu einem Schuldnerwechsel angeschrieben. Die Sparkasse Dieburg stimmt einem Schuldner-wechsel zu. Die Commerzbank lehnt einen Schuldnerwechsel ab, stimmt aber einer vorzeitigen Rückzahlung des Kassenkredits in Verbindung mit der Zahlung eines Aufhebungsentgeltes von ca. 10.300 Euro zu. Das Aufhebungsentgelt ist seitens der Stadt zu zahlen.

 

Der Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der Abteilung II der HESSENKASSE ist bis zum 30.04.2018 (Ausschlussfrist) an das Finanzministerium zu richten. Eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung ist bis zum 31.05.2018 vorzulegen.

 

Für die weitere Vorgehensweise wird empfohlen den Musterbeschluss des Landes Hessen, der auch vom Hessischen Städtetag befürwortet wird, zu verwenden.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark beschließt, das Angebot des Landes zur Kassenkredit-entschuldung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSE-Gesetzes anzunehmen.

 

Die Stadt Rödermark verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haus-haltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungs-tätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.

 

Die Stadt Rödermark verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSE-Gesetzes einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, nach Maßgabe des Vorgenannten einen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE an das Finanzministerium zu richten, die hierfür erforderlichen Ver-pflichtungserklärungen unverzüglich zu übersenden und die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen. Aufgrund der Ausschlussfrist zum 30.04.2018 soll nach Feststellung der exakten Höhe des Betrags und der Dauer der Beitragszahlung der

 

Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsförderungsausschuss in seiner Sitzung am 19.04.2018 erneut über den Sachverhalt beraten und die endgültigen Konditionen beschließen (Delegation auf den Ausschuss). Eine weitere Beschlussfassung durch die Stadt-verordnetenversammlung ist nicht notwendig.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der ins-besondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Teilnahme am Programm werden die „echten“ Kassenkredite der Stadt Rödermark vom Land Hessen übernommen. Der jährlich zu tragende Tilgungsanteil beträgt rd. 700.000 € (25 € pro Jahr und Einwohner). Die Dauer der Tilgung ist abhängig von dem vom Land Hessen noch festzulegenden Ablösebetrag. /21.02.18 Mur

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