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Vorlage - VO/0037/18  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 20.8 "In der Plattenhecke 2a"
Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
07.03.2018 
17. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgezogen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
08.03.2018 
19. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.03.2018 
16. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A_20.8_Abwägung_Stellungnahmen  

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Sachverhalt/Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung vom 08.12.2016 auf Antrag des Vorhabenträgers TanzSportClub Rödermark e.V. beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A 20.8 „In der Plattenhecke 2a“ gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 17.07.2017 bis 23.08.2017 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen erfolgte mit Schreiben vom 10.07.2017 mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb eines Monats.

 

Vor dem Hintergrund der eingegangen Stellungnahmen wurde der Plan­ent­wurf überarbeitet. Insbesondere der Endbericht der faunistischen Untersuchung, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung lediglich als Zwischenbericht vorlag sowie die Einbeziehung der öffentlichen Verkehrsfläche der Straße „In der Plattenhecke“ erforderten eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes. Dabei erfolgten auch Änderungen bzgl. der Art der baulichen Nutzung, die Festsetzung einer „Fläche für Sportanlagen – Tanzsport“ sowie Festsetzungen zur Anordnung der Stellplätze und Länge der zulässigen Grenzbebauung in Anpassung an das im Vorhaben- und Erschließungsplan aufgezeigte Vorhaben. Zudem wurde auch in der Begründung die Liste der Hinweise und Empfehlungen aus dem Planbild vervollständigt.

 

Der Magistrat hat die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan samt Begründung mit Stand vom Oktober 2017 am 13.11.2017 beschlossen.

 

Die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erfolgte in der Zeit vom 01.12.2017 bis 12.01.2018.

 

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Behandlung der im Rahmen der (beiden) öffentlichen Auslegungen eingegangen Stellungnahmen – einschließlich der zugehörigen Beschlussvorschlägen – ist in der beigefügten Anlage wiedergegeben.

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Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage dargestellten Beschlussempfehlungen zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen werden beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

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Anlagen

A_20.8_Abwägung_Stellungnahmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A_20.8_Abwägung_Stellungnahmen (5081 KB)