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Sachverhalt/Begründung:
Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ soll zukünftig aus zwei Betriebsleitern bestehen. Dies ist auf der Grundlage der Regelungen des § 2 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz grundsätzlich möglich.
Im Weiteren soll die in § 5 Abs. 3 geregelte Zuständigkeit bei verpflichtenden Erklärungen an die Kompetenzen der Fachbereichsleiter der Stadtverwaltung angepasst werden. Diesen steht das Recht zur Auftragserteilung bis zu einer Höhe 25.000 Euro zu.
Zur Verdeutlichung werden die geplanten Änderungen in den §§ 4 und 5 in einer Synopse gegenübergestellt.
Die Stadtverordneten werden ersucht, dem beigefügten Entwurf der Änderungssatzung zur 4. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark – 4. Änderung - gemäß dem beigefügten Entwurf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen - Synopse zu den geplanten Änderungen - Entwurf der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark – 4. Änderung -
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