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Sachverhalt/Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung vom 08.12.2016 auf Antrag des Vorhabenträgers TanzSportClub Rödermark e.V. beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A 20.8 „In der Plattenhecke 2a“ gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Durch die Aufstellung des genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes des Vereins geschaffen werden. Dieser Bebauungsplan soll innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs die Festsetzungen des Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“ vollumfänglich ersetzen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 20.8 wurde als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im „beschleunigten Verfahren“ gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Auf der Grundlage des § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 17.07. bis einschließlich 23.08.2017 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 10.07.2017 mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb eines Monats. Änderungen des Planentwurfs bedingten eine erneute öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Diese wurde im Zeitraum vom 01.12.2017 bis einschließlich 12.01.2018 durchgeführt.
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.03.2018. Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB ist vor Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der Abschluss bzw. der Beschluss eines Durchführungsvertrags, in dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens sowie der notwendigen Erschließungsmaßnahmen verpflichtet, erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A 20.8 „In der Plattenhecke 2a“ (Stand Februar 2018) wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen A20.8_Bebauungsplan_Februar_2018 A20.8_Begründung_Februar_2018 A20.8_Bestandskarte_April_2017 A20.8_Zwischenbericht_Fauna_Artenschutz_05_05_2017 A20.8_Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag_22_09_2017 A20.8_Schalltechnische_Untersuchung_28_10_2016
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