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Vorlage - VO/0027/18  

 
 
Betreff: Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Finanzen/Administration   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
08.03.2018 
19. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
19.04.2018 
20. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.03.2018 
16. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
02.05.2018 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 22 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes von einem Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.

 

Nach § 7 Abs. 3 Nr. 7 des Eigenbetriebgesetzes hat die Betriebskommission einen Vorschlag für den Prüfer zu unterbreiten.

 

Für die Prüfung der Kommunalen Betriebe Rödermark liegt der Betriebsleitung ein Angebot vom 24. Januar 2018 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Mainz, in Höhe von EUR 11.300 zuzüglich Reisekosten, Schreib-
auslagen und Umsatzsteuer vor.

 

Die Zuständigkeit für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ liegt gemäß § 5 Nr. 13 EigBGes bei der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Mainz, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zu beauftragen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Firma Schüllermann und Partner, Dreieich mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ zu beauftragen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

JA - Haushaltsmittel stehen unter Konto 677201 bereit

 

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