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Vorlage - VO/0004/18  

 
 
Betreff: Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/3 Mö
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.01.2018 
18. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
08.03.2018 
19. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
06.02.2018 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
20.03.2018 
16. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

 

Am 20. Februar 2018 endete die Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes Arno Hareuter für den Bezirk Rödermark II (Urberach). Für eine Wiederwahl steht Herr Hareuter nicht zur Verfügung.

 

Es ist daher eine Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson erforderlich.

 

Die Neuwahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von fünf Jahren. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit  der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.

 

Die Bürger und Bürgerinnen aus Urberach wurden durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 (3) Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) im Neuen Heimatblatt Rödermark (51. KW) bis zum 05.01.2018 zur Abgabe einer Bewerbung aufgefordert.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt ___________________________________ zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Urberach).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

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