Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Am 20. Februar 2018 endete die Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes Arno Hareuter für den Bezirk Rödermark II (Urberach). Für eine Wiederwahl steht Herr Hareuter nicht zur Verfügung.
Es ist daher eine Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson erforderlich.
Die Neuwahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von fünf Jahren. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.
Die Bürger und Bürgerinnen aus Urberach wurden durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 (3) Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) im Neuen Heimatblatt Rödermark (51. KW) bis zum 05.01.2018 zur Abgabe einer Bewerbung aufgefordert.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt ___________________________________ zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Urberach).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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