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Sachverhalt/Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung vom 08.12.2016 auf Antrag des Vorhabenträgers TanzSportClub Rödermark e.V. beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A 20.8 „In der Plattenhecke 2a“ gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit eines Vorhabens bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens sowie der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten vor dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet.
Gegenstand des Durchführungsvertrags ist Realisierung der baulichen Erweiterung des bestehenden Vereinsgebäudes des Tanzsportclubs Rödermark. Durch die geplante Erweiterung soll insbesondere der bestehende Saal 2 erweitert werden. Durch eine flexible Gestaltung sowie die Nutzung mobiler Trennwände soll zudem die Option eröffnet werden, einen separaten Saal abtrennen zu können, um dadurch zukünftigen Ansprüchen an den Tanzsport Rechnung zu tragen und dessen Zukunft zu sichern.
Durch den vorliegenden Vertrag kann kein Anspruch auf den Erlass einer Satzung begründet werden (§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Abschluss des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „In der Plattenhecke 2a“ gemäß der als Anlage beigefügten Fassung (Entwurf vom 12.02.2018).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen A_20.8_Durchführungsvertrag_Entwurf_12.02.2018
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