Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
In ihrer Sitzung am 22.5.2012 (TOP 8) hatte die Stadtverordnetenversammlung letztmals eine Erhöhung der Gebühren für die Kulturhalle, die Halle Urberach, die Sporthalle Ober-Roden, die Stadtbücherei und die Kelterscheune beschlossen. Damals wurden die Gebühren deutlich angehoben, da zum einen die Preise seit Mitte der 90er Jahre weitestgehend unverändert geblieben waren und zum anderen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rettungsschirm des Landes Hessen erhebliche Mehreinnahmen erzielt werden mussten. Gleichzeitig gab die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 22.5.2012 vor, die Benutzungs- und Gebührensatzungen künftig alle drei Jahre auf Anpassung hin zu überprüfen und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Eine erste Überprüfung im Jahr 2015 ergab keine Anhaltspunkte für eine Gebührenerhöhung. Dies wird heute, drei weitere Jahre später, anders gesehen. Eine Anpassung wäre schon deshalb erforderlich, um künftig extreme Erhöhungen zu vermeiden. Bei den Gebäudenutzungen (Mietverträge bzw. Nutzungsvereinbarungen) um 5%. Diese ermitteln sich aus der Summierung der Inflationsrate aus den Jahren 2013 – 17 (siehe nachfolgende Statistik).
Bei den Material- und Personalgebühren liegt die Erhöhung zwischen 5% und 10%, darüber hinaus sollen bisher nicht aufgeführter Leistungen und Materialien neu aufgenommen werden. Aus den als Anlage beigefügten Listen sind die neuen und auch alten Gebühren ersichtlich; sofern erforderlich, sind auch die Änderungen der Satzungstexte als Anlage beigefügt (Änderungen = unterstrichen oder durchgestrichen). Anmerkung: Die Stadt Rödermark erhebt von der Volkshochschule des Kreises Offenbach bzw. der Vhs Rödermark keine Nutzungsgebühr für die Nutzung städtischer Räume. Grund ist, dass der Stadt für das Kursangebot der VHS keine Kosten entstehen, da dies vom Kreis Offenbach abgedeckt wird (siehe auch Mitteilung Bgm. Kern an Magistrat vom 11. Mai 2015). Die Benutzungs- und Gebührenordnungen werden daher auch in diesem Punkt entsprechend geändert. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzungen zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark sowie die Benutzungs- und Gebührenordnungen für die Halle Urberach und die Sporthalle Ober-Roden, die Stadtbücherei Rödermark und die Kelterscheune Urberach gemäß den Anlagen dieser Vorlage. Das Inkrafttreten erfolgt zum 1.7.2018.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen 8
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