Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A 20.8 „In der Plattenhecke 2a“ (Stand Februar 2018) wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
07.03.2018 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Ö 6 - zurückgezogen
Dieser Punkt wird auf Antrag des Vorhabenträgers – Tanzsportclub Rödermark – von der Tagesordnung genommen.
08.03.2018 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Ö 12 - zur Kenntnis genommen
20.03.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 13 - zurückgezogen
Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.