Der Stadtverordnetenvorsteher erklärt, dass auf die öffentliche Bekanntmachung gingen zwei Bewerbungen bei der Stadtverwaltung ein.
Es handelt sich um
-Herrn Rene Gruhl und
-Herrn Wendelin K. Huber
Er weist darauf hin, dass die Wahl gem. § 55 Abs. 5 HGO als Mehrheitswahl durchzuführen ist. Gemäß § 55 Abs. 3 HGO kann, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.
Da im Ältestenrat geheime Wahl vereinbart wurde, bitte er um Benennung eines Wahlhelfers je Fraktion.
Wahlhelfer sind:
Für die CDU-FraktionFrau Erkelenz
Für die Fraktion AL/Die GrünenFrau Demirdöven
Für die SPD-FraktionFrau Karademir
Für die Fraktion Freie Wähler RödermarkHerr Breslein
Für die FDP-FraktionHerr Dr. Werner
Der Stadtverordnetenvorsteher ruft die Mandatsträger in alphabetischer Reihenfolge zur Stimmabgabe auf. Nach Beendigung der Stimmabgabe fragt er ob alle Mandatsträger ihre Stimme abgegeben haben. Da diese er Fall ist bittet er die Wahlhelfer die Stimmauszählung vorzunehmen.
Für die Auszählung wird die Sitzung unterbrochen.
Nach Abschluss der Auszählung hebt der Stadtverordnetenvorsteher die die Sitzungsunterbrechung auf und stelle das Wahlergebnis wie folgt fest.
Es wurden35 Stimmen abgegeben.
gültig sind35 Stimmen
ungültig sindkeine Stimme
Abstimmungsergebnis:
Rene Gruhl:32 Stimmen
Wendelin K. Huber:03 Stimmen
Ablehnung:keine Stimme
Enthaltung:keine Stimmen
Der Stadtverordnetenvorsteher stellt fest, dass Herr Rene Gruhl mit 32 Stimmen die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erhalten hat und somit zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach) gewählt wurde.