Die FDP Fraktion fragt dazu gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:
1. In welchen städtischen Einrichtungen gemäß o.g. Ziffer 2 wurden seit dem Beschluss vom 12.07.2016 WLAN Hotspots zu welchen konkreten wirtschaftlichen Bedingungen eingerichtet und wann in Betrieb genommen?
Sofern in einer oder mehreren der genannten Einrichtungen seit dem Beschluss vom 12.07.2016 kein WLAN Hotspot eingerichtet und/oder in Betrieb genommen wurde: Warum nicht und wann ist es geplant?
2. Wann startete gemäß o.g. Ziffer 3 Satz 1 des Beschlusses vom 12.07.2016 der 6-monatige Probebetrieb eines offenen WLAN Hotspots auf dem Rathausplatz in Ober-Roden? Wann wurde dies in welcher Form bekannt gemacht? Welcher externe Anbieter/Netzbetreiber konnte hierfür auf welcher vertraglichen Basis wann gewonnen werden? Für welches Quartal 2017 plant der Magistrat gemäß o.g. Ziffer 3 Satz 2 des Beschlusses vom 12.07.2016 den Bericht über die Erfahrungen aus dem 6-monatigen Probebetrieb im HFW-Ausschuss zu geben?
Sofern seit dem Beschluss vom 12.07.2016 kein Probebetrieb eines offenen WLAN Hotspots auf dem Rathausplatz in Ober-Roden begonnen und/oder abgeschlossen wurde: Warum nicht? Hat ein Ausschreibungsverfahren stattgefunden und wenn ja, mit welchem Inhalt und Ergebnis?
3. Wann und in welcher Form wurden gemäß o.g. Ziffer 4 des Beschlusses vom 12.07.2016 Gewerbetreibende und Unternehmen informiert und welche Gespräche und/oder Rückkoppelungen ergaben sich aus dieser Information bzw. diesen Informationen? Wie ist der aktuelle Sachstand: Welche Möglichkeiten für ein gemeinsames Vorgehen in Sachen „freies WLAN auf öffentlichen Plätzen/Arealen in Rödermark“ wurden mit Gewerbetreibenden und Unternehmen konkret eruiert und/oder stehen nunmehr in Aussich