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Vorlage - FDP/0092/17  

 
 
Betreff: Babenhäuser Straße (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
16.05.2017 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Babenhäuser Straße gehört zu den vom Hessischen Rechnungshof beanstandeten drei Straßen in Rödermark: Odenwaldstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße und Babenhäuser Straße. Der Rechnungshof drohte der Stadt Rödermark damit, Zuschüsse zur Sanierung der genannten Straßen in Höhe von 1,2 Mio. zurückzufordern. Bei der Odenwaldstraße und der Freiherr-vom-Stein-Straße ist die Stadt der Aufforderung

augenscheinlich größtenteils nachgekommen. Damit wurde wohl die aktuelle Rückforderung vom Hessischen Rechnungshof auf knapp 300.000 Euro gesenkt.

Bei der Babenhäuser Straße (30er Zone) besteht die Rückforderung offensichtlich weiterhin. Um die knapp 300.000 Euro nicht zurückzahlen zu müssen, hat die Stadt Rödermark 2015 einen Kompromiss geschlossen: Die Babenhäuser Straße wird Vorfahrtstraße und die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer begrenzt (Quelle:

OP-Online 13.10.2015 (*1)).

Am 01.12.2016 konnte man in der Online-Ausgabe der Offenbach Post (*2) lesen, dass die Stadt an der alten Regelung nun doch festhalten will (30er Zone) und es ggf. auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen will.

 

*1: https://www.op-online.de/region/roedermark/stadt-muss-schilderwald-aufforsten-5634782.html

*2: https://www.op-online.de/region/roedermark/tempo-gericht-ziehen-streit-zuschuss-babenhaeuser-strasse-roedermark-wird-schaerfer-7032247.html


Die FDP Fraktion fragt dazu gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:

 

1.) Odenwaldstraße: Wie hat man sich geeinigt und wurden alle Gründe für die eine Rückforderung beseitigt? Was waren die genauen Gründe für die Rückforderung?

 

2.) Freiherr-vom-Stein-Straße: Wie hat man sich geeinigt und wurden alle Gründe für eine Rückforderung beseitigt? Was waren die genauen Gründe für die Rückforderung?

 

3.) Wie ist der Stand der Dinge bei der Babenhäuser Straße in Bezug auf die verkehrlichen Anordnungen und die Rückforderung? Gibt es Deadlines seitens des Rechnungshofes?

 

4.) Sollte eine Teilrückzahlung der Fördermittel angeordnet werden: könnte die Stadt diese im Rahmen des beschlossenen Doppelhaushaltes 2017/2018 leisten? Wie könnte eine Finanzierung dargestellt werd