Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im Zuge der Bebauung des alten Festplatz Ober-Roden wird dort eine neue KiTa („Planziel des Bebauungsplanes „An der Rodau“ ist die Ausweisung (...), einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (...)“ – einstimmiger Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.05.2015) entstehen. Die konkreten Planungen hierzu wurden vom zuständigen Architekturbüro im Rahmen der Sitzung des FSIK-Ausschuss am 22.11.2016 vorgestellt. In diese neue KiTa soll die derzeitige KiTa „Motzenbruch“ umziehen, deren Betrieb am jetzigen Standort aufgrund der Renovierungs- und Sanierungsbedürftigkeit nur mit viel Geld aufrechtzuerhalten wäre. In vielen Anträgen verschiedener Fraktionen wird das freiwerdende Areal Am Motzenbruch seit Jahren als Optionsfläche genannt, wenn es um die Stadtentwicklung geht. Am häufigsten wurde in diesem Zusammenhang das Stichwort „sozialer Wohnungsbau“ genannt. Nun liest man in der Presse und vernimmt Statements des Magistrates, dass dieses Grundstück nicht veräußert werden soll, sondern als Reserveareal für Kinderbetreuungseinrichtungen in städtischer Obhut bleiben und vorgehalten werden soll. Die FDP Fraktion fragt dazu gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:
1. Ab wann kann voraussichtlich mit dem Umzug der KiTa „Motzenbruch“ in die neue KiTa „An der Rodau“ (Arbeitstitel; Stand: 22.11.2016) gerechnet werden?
2. Wie viele Plätze (u3/ü3/halb-/ganztags) hält derzeit die KiTa „Motzenbruch“ vor und wie viele sind nach aktuellem Planungsstand in der KiTa „An der Rodau“ zur Realisierung vorgesehen? Wie viele zusätzlichen Plätze sind durch die baulich bereits vorgesehenen Erweiterungsmöglichkeiten erreichbar?
3. Was ist derzeit bezüglich der baulichen Nutzung – nach dem Umzug (s.o. Ziffer 1) – mit der dann freiwerdenden städtischen Immobilie der KiTa Motzenbruch (Am Motzenbruch 1) geplant? 4. Mit welchen Kosten ist (ggf. überschlägig) zu rechnen, um die Liegenschaft KiTa Motzenbruch (Am Motzenbruch 1) baulich derart zu ertüchtigen bzw. zu sanieren, dass damit das Gebäude 2 nebst dem Außengelände für eine zukünftige Weiternutzung bzw. neuerliche Nutzung als städtische KiTa in Reserve gehalten werden kann?
5. Mit welchen jährlichen Unterhalts-, Betriebs- und sonstigen Kosten (ggf. überschlägig) ist nach einer Ertüchtigung im Sinne der vorstehenden Ziffer 4 zu rechnen, um Gebäude und Außengelände „Am Motzenbruch 1“ für die Nutzung als KiTa in Reserve zu halten (also reine Liegenschaftskosten ohne Nutzungskosten)?
6. Das Flurstück 816/2, auf dem die bisherige KiTa „Motzenbruch“ steht, umfasst laut Bürger-GIS auch das Wohngebäude Röntgenstraße 1 nebst Garten sowie Teile von Bürgersteig und Straße. Ist das komplette Flurstück in städtischem Besitz? Wie groß ist die Grundfläche der heutigen KiTa „Motzenbruch“? Wie hoch ist der Buchwert dieser KiTa inkl. Außengeländ |
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