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Vorlage - FDP/0091/17  

 
 
Betreff: Breitbandausbau (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
16.05.2017 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In einer Pressemitteilung des Magistrates der Stadt Rödermark vom 20.04.2017 zum Thema Breitbandausbau in Rödermark ist zu lesen „mit insgesamt 36 neuen MFG (Multifunktionsgehäusen) will die Telekom das Internet bis November beschleunigen“. Die MFG ersetzen die alten Kabelverzweiger (KVZ). Weiter heißt es „in der Stadt werden insgesamt fast 16 km Glasfaserkabel gezogen. Der größte Teil kann über Leerrohre eingeblasen werden; es müssen allerdings auch 6400 Meter im Tiefbau verlegt werden.“ Gegen Ende der Mitteilung heißt es „Mit dem Start des Breitbandausbaus in Rödermark gehen die Bemühungen der Stadt um schnelle Internetanschlüsse einem guten Ende entgegen.“


Die FDP Fraktion fragt dazu gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:

 

1. Laut früheren Ausbauplänen befinden sich im Stadtgebiet insgesamt 94 Kabelverzweiger. In den Machbarkeitsstudien des Eigenausbaus durch die Firma Brenergo wird davon gesprochen, dass sich „Erfahrungsgemäß bei der Netzplanung ein Teil der MFG einsparen lässt, die Einsparquote liegt bei 10-15 %. Wir gehen davon aus, dass für den Ausbau der Stadt Rödermark lediglich 85 MFG benötigt werden.“ Wie kann nun durch nur 36 neue MFG schnelles Internet gewährleistet werden? Ist damit wirklich ein flächendeckender Ausbau möglich?

 

2. Erst am 16.02.2011 erfolgte ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, dass bei allen aktuellen und künftigen Grabungen Leerrohre mit zu verlegen sind, die ein späteres Einbringen von Kabeln erleichtern. In der vorangehenden Diskussion wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass dies bisher nicht üblich war und nur in Ausnahmefällen geschehen ist. Da seit diesem Beschluss im Wesentlichen lediglich die Ortsdurchfahrt Waldacker sowie die Forststraße grundhaft saniert worden sind, verwundert die jetzige Aussage. Wann und bei welcher Gelegenheit wurden die fast 10 km Leerrohre verlegt, die jetzt für das Einschießen der Glasfasern genutzt werden können?

3. Der letzte Satz der o.g. Pressemitteilung liest sich in dem Sinne, dass die Stadt mit dem nun anstehenden Ausbau des Breitbandnetzes vollends zufriedengestellt ist und dieses Thema ad acta legen kann. Es sei daran erinnert, dass Unity Media-Kunden schon heute über das Kabelnetz höhere Bandbreiten buchen können, als nach dem Ausbau durch die Telekom zur Verfügung gestellt werden können. Die Zukunft wird im FTTH (fiber-to-the-home – Glasfaserbis in das einzelne Haus) gesehen. In vielen Großstädten findet heute schon FTTH-Ausbau statt. Auch einige kleinere Städte und Gemeinden haben hiermit begonnen. Ähnlich wie beim Gas- oder Kabelanschluss müssen die Hausbesitzer hierfür eine einmalige Anschlussgebühr (meist im vierstelligen Bereich) leisten.

a) Wurde seitens der Stadt mit der Telekom über die spätere Perspektive eines späteren FTTH-Ausbaus gesprochen?

b) Welche technischen und baulichen Voraussetzungen müssen dabei beachtet werden und kann die Stadt hierfür – ähnlich wie 2011 mit dem „Leerrohrbeschluss“ eventuell schon heute Vorsorge leisten?

 

4. Gibt es schon einen exakten Zeitplan für die 6,4 km Glasfaserverlegung im Tiefbau? Ist vorgesehen, die betroffenen Anlieger jeweils einzeln über die Art und Dauer der

Beeinträchtigung durch die Arbeiten zu informieren oder wird es auch ein stadtweites Kataster geben, in dem jeder Bürger einsehen kann, wo und in welchem Zeitraum es zu Beeinträchtigungen kommt?

 

5. Ist es zutreffend, dass am 02.12.2009 im Rahmen der in der 32. öffentlichen Sitzung

(Wahlperiode 2006 bis 2011) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark

mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von AL/Die Grünen der Beschluss „Internetgeschwindigkeit“ (Vorlage – CuF/0345/09) beschlossen wurde