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Vorlage - VO/0082/17  

 
 
Betreff: Kauf Kulturhalle Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II/8/1 Se
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
04.05.2017 
11. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)     
11.05.2017 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.05.2017 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Am 09. Juni 2017 endet nach einer Laufzeit von 22,5 Jahren der Leasingvertrag für die Kulturhalle.

 

Der Leasinggeber, die KHR Hessengrund-Gesellschaft für Baulandbeschaffung, Erschließung und Kommunalbau mbH & Co. Objekt Kulturhalle Rödermark KG, macht gemäß den Bestimmungen des Leasingvertrages von ihrem Andienungsrecht Gebrauch. Ein entsprechender Kaufvertrag ist bis spätestens zum Ablauf der Mietzeit (09.06.2017) abzuschließen.

 

Folgende Regelungen – neben weiteren anderen - sind in den Kaufvertrag aufzunehmen:

 

Kaufpreis

Als Kaufpreis für das Objekt ist der steuerliche Restbuchwert des Kaufobjektes (Erbbaurecht einschließlich Bauwerk) – wie er sich zum Ablauf der Mietzeit ergibt – zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen.

 

Kaufpreisfälligkeit

Der Kaufpreis ist bei Ablauf der Mietzeit sofort fällig und zahlbar, sobald die Freiheit von nicht zu übernehmenden Beschränkungen und Belastungen in Abteilung II und III des Erbbaugrundbuches gewährleistet ist.

Hält der Käufer den vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, so hat er an den Vermieter Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes zu zahlen, den der Vermieter zur Finanzierung des Zahlungsrückstandes nachweislich aufwenden muss.

 

Gewährleistung

Die Veräußerung des Kaufobjektes erfolgt ohne Haftung für erkennbare oder ver-borgene Sachmängel und ohne Gewähr für Flächeninhalte, d.h. dass dem Mieter aufgrund des vorangegangenen Mietverhältnisses bekannte Kaufobjekt wird von ihm als Käufer so übernommen, wie es steht und liegt. Jegliche Gewährleistungshaftung des Verkäufers ist ausgeschlossen.

 

Für die Freiheit von Baulasten wird ebenfalls keine Gewähr geleistet.

 

 

Nutzungs-/Gefahrübergang

Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr gehen über mit Wirkung vom Tage der vollständigen Zahlung des gesamten Kaufpreises einschließlich einer etwaigen Umsatzsteuer.

 

Kosten/Steuern

Alle durch den Kaufvertrag und seinen Vollzug entstehenden Kosten (Notar-/Gerichtskosten etc.) und Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer) trägt der Käufer.

 

 

Der Kaufpreis beträgt netto 1.130.612,57 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer

= 1.345.428,96 Euro zzgl. Vertragsnebenkosten.

 

Nach dem Erwerb wird die Kulturhalle in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark übertragen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Erwerb der Kulturhalle von der KHR Hessengrund-Gesellschaft für Baulandbeschaffung, Erschließung und Kommunalbau mbH & Co. Objekt Kulturhalle Rödermark KG.

 

Der Kaufpreis beträgt netto 1.130.612,57 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer

= 1.345.428,96 Euro zzgl. Vertragsnebenkosten.

 

Sämtliche Kosten der Vertragsdurchführung trägt die Stadt.

 

Die Kulturhalle wird in das Anlagevermögen der Komunalen Betriebe Rödermark übertragen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Im Haushaltsplan 2017/2018 stehen für den Erwerb der Kulturhalle 1.430.500 Euro zur Verfügung. Sollte die Haushaltsgenehmigung bis zum Kaufdatum nicht vorliegen, wird vorab die Genehmigung zu dieser Investition beim RP Darmstadt eingeholt. Im Zusammenhang mit der Erteilung der Haushaltsgenehmigung haben bereits Gespräche mit dem RP stattgefunden. Die Information , dass vom Recht der Andienung Gebrauch gemacht werden soll, weil der Nichterwerb vollkommen unwirtschaftlich wäre, liegt dort bereits vor (Bt)