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Sachverhalt/Begründung:
Mit dem Jahresabschluss 2013 hat die Stadt Rödermark erstmals einen Überschuss aus Investitionstätigkeit erwirtschaftet. Das heißt, dass die Einzahlungen aus Investitions-ätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit überstiegen haben.
In den Jahren 2014 bis 2016 wurden weitere Investitionsüberschüsse erzielt (für 2016 vorläufiger Wert, da Jahresabschluss noch nicht endgültig aufgestellt ist). Insgesamt belaufen sich die Investitionsüberschüsse, die überwiegend aus dem Verkauf von Grundstücken resultieren, auf 10,05 Millionen Euro.
Mit Magistratsbeschluss vom 02.10.2014 (VO/0224/14) wurde beschlossen, dass der in 2013 erzielte Investitionsüberschuss für anstehende Investitionen Verwendung finden soll, damit langfristige Kreditmarktdarlehen vermieden werden können: ca. 523.000 EuroErschließungsmaßnahmen Baugebiet „An den Rennwiesen“ ca. 1.300.000 EuroEnderschließung Baugebiet „An den Rennwiesen“ (voraussichtlich ca. 900.000 Euro Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen und Baumaßnah- ca. 100.000 EuroSpielplatz „An den Rennwiesen“ (Fachbereich 6)
Die im Folgenden erzielten Investitionsüberschüsse wurden zurückgehalten, dienten zunächst als Kassenbestandsverstärkung und finanzierten Haushaltsausgabereste und zu großen Teilen die Investitionen der Haushalte 2015/2016 sowie 2017/2018. Im Haushaltsplan 2015/2016 war eine Unterdeckung bei der Finanzierung der Investitionen offen ausgewiesen (Finanzhaushalt Seite 181, Zeile 290). Die ungedeckten Beträge (2015 1,23 Millionen Euro) sollten aus Investitionsüberschüssen der Vorjahre finanziert werden.
Im Haushaltsplan 2017/2018 wurde dieses begonnene Verfahren fortgesetzt. Der Finanzhaushalt weist eine Unterdeckung (2017 3,37 Millionen Euro und 2018 1,87 Millionen Euro) aus. Zur Deckung dieser 5,24 Millionen Euro sollten langfristige Kreditmarktdarlehen in Höhe von 1,11 Millionen Euro aufgenommen werden. Die noch fehlenden 4,13 Millionen Euro sollten aus den vorhandenen Investitionsüberschüssen abgedeckt werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Haushalt 2017/2018, teilte die Kommunalaufsicht durch Schreiben vom 09.03.2017 mit, dass aus zwei Gründen Bedenken gegen die Genehmigungsfähigkeit bestünden:
Da die Verwaltung diese Sichtweise nicht geteilt und dies dem Regierungspräsidium mitgeteilt hatte, wurde sie zu einem Gespräch in das Regierungspräsidium eingeladen. Das Gespräch, an dem der Bürgermeister, zwei Mitarbeiter der Verwaltung und drei Vertreter der Kommunalaufsicht teilgenommen haben, hat am 04.04.2017 stattgefunden.
Im Verlauf des Gesprächs wurden die Standpunkte wechselseitig ausgetauscht. Unter anderem wurde der Aufsicht mitgeteilt, dass der Entwurf einer Straßenbeitragssat-zung in den Geschäftsgang für die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenver-sammlung (Beschluss vorgesehen für 16.05.2017) gegeben werde.
Zur vorgesehenen Versagung der Verwendung von Investitionsüberschüssen der Vorjahre haben die Vertreter der Stadt Rödermark ausgeführt, dass das bereits mit dem Ende des Jahres 2013 begonnene und dem darauffolgenden Haushalt 2015/2016 fortgesetzte Verfahren erläutert und abgestimmt gewesen sowie äußerst sparsam und wirtschaftlich sei. Die Vermutung, dass eine durch das Land Hessen vorgesehene Regelung zum Abbau von Kassenkrediten ursächlich für die geänderte Meinungsbildung ist, wurde seitens der Aufsicht bestätigt.
Sollte nun die Finanzierung der Investitionen nach dem vorgesehenen Verfahren genehmigt werden, würde dies der Verfahrensweise des Innenministeriums zuwider-laufen. Die Kassenkredite, die eigentlich schon um rund acht Millionen Euro höher wären, wenn die Stadt Rödermark das Geld hätte zeitnah abfließen lassen, würden jetzt, zeitverzögert, ansteigen und dies gerade zu dem Zeitpunkt, da Kassenkredite abgebaut werden sollen.
Nach eingehender Diskussion der Standpunkte zeichnete sich ab, dass die von Land und Regierungspräsidium angestrebte Vorgehensweise nicht mehr zu ändern ist. Stattdessen wurde festgestellt, dass Rödermark bei der Veranschlagung von Investi-tionen verantwortungs- und maßvoll vorgeht und dass, sofern die Notwendigkeit aller Investitionen erläutert wird, von einem Verbot der Nettoneuverschuldung abgesehen werden kann. Die Verwaltung hat dem Regierungspräsidium die Erläuterungen der Investitionen bereits zur Verfügung gestellt.
Um die Gesamtsituation vollständig abzubilden, wird zunächst die Entwicklung der Investitionsüberschüsse dargestellt:
Die Gesamtsumme der Investitionsüberschüsse beläuft sich auf 10,05 Millionen Euro. Die Mittel in den rot abgedruckten Zeilen sind bereits abgeflossen und die beiden da-rauffolgenden Zeilen stellen die Verwendung von Mitteln zur Finanzierung von Haus-haltsresten dar. Im Anschluss würden noch rund 6,7 Millionen Euro für die Finanzie-rung der aufgeführten Maßnahmen zur Verfügung stehen. 2,5 Millionen Euro waren bisher noch nicht mit Maßnahmen belegt, da sie zum Zeitpunkt des Haushaltsauf- stellungsverfahrens noch nicht verfügbar waren.
Da die Investitionsüberschüsse nunmehr keine Verwendung mehr finden dürfen und die Aufsicht stattdessen eine Nettoneuverschuldung zulässt, ist ein erneuter Beschluss über die Haushaltssatzung erforderlich: Die Paragrafen 1 (nur Finanzhaushalt), 2 (Gesamtbetrag der Kredite) und 4 (Höchstbetrag der Kassenkredite) sind geändert zu beschließen. Der Ergebnishaushalt verändert sich nicht. Verpflichtungsermächtigungen (§3), Steuersätze (§5) und Stellenplan (§6) sind ebenfalls nicht von Veränderungen betroffen.
Die in der Haushaltssatzung (§§1,2 und 4) angepassten Werte wurden am 07.04.2017 in einem Telefongespräch mit dem Regierungspräsidium abgestimmt.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die sparsame und wirtschaftliche Vor-gehensweise der Stadt Rödermark nicht fortgeführt werden kann. Sowohl das Land Hessen als auch das Regierungspräsidium schätzen das Zinsänderungsrisiko höher ein, als zunächst noch von den nach wie vor günstigen Zinsen zu profitieren. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der geänderten Haushaltssatzung 2017/2018 wie folgt zu:
1.Der geänderten Haushaltssatzung 2017/2018 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplan wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
2.Die Änderungen fließen in das Investitionsprogramm sowie das Haushaltssicherungskonzept ein.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen 1.Geänderte Haushaltssatzung 2017/2018 2.Geänderte Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten 3.Geänderte Liquiditätsplanung 4.Geänderter Finanzhaushalt 5.Geändertes Sonderbudget 14
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