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Vorlage - VO/0071/17  

 
 
Betreff: Erneuter Beschluss über die Haushaltssatzung 2017/2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/2/1/Bt/Sc
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
04.05.2017 
11. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)     
11.05.2017 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.05.2017 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_geänderte HHSatzung2017_2018  
Anlage 2_geänderte ÜbersichtVerbindlichkeitenH17_18  
Anlage 3_geänderte Liquiditätsplanung  
Anlage 4_geänderter Finanzhaushalt  
Anlage 5_geändertes Sonderbudget 14  

Sachverhalt/Begründung:

 

Mit dem Jahresabschluss 2013 hat die Stadt Rödermark erstmals einen Überschuss aus Investitionstätigkeit erwirtschaftet. Das heißt, dass die Einzahlungen aus Investitions-ätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit überstiegen haben.

 

In den Jahren 2014 bis 2016 wurden weitere Investitionsüberschüsse erzielt (für 2016 vorläufiger Wert, da Jahresabschluss noch nicht endgültig aufgestellt ist). Insgesamt belaufen sich die Investitionsüberschüsse, die überwiegend aus dem Verkauf von Grundstücken resultieren, auf 10,05 Millionen Euro.

 

Mit Magistratsbeschluss vom 02.10.2014 (VO/0224/14) wurde beschlossen, dass der in 2013 erzielte Investitionsüberschuss für anstehende Investitionen Verwendung finden soll, damit langfristige Kreditmarktdarlehen vermieden werden können:

ca. 395.000 Euro Finanzierung der aus Einzahlungen nicht gedeckten Haus-
haltsreste 2013

ca. 523.000 EuroErschließungsmaßnahmen Baugebiet „An den Rennwiesen“
(Straßenentwässerung und Regenrückhaltebecken; Zahlung an die Kommunalen Betriebe)

ca. 1.300.000 EuroEnderschließung Baugebiet „An den Rennwiesen“ (voraussichtlich
im Jahr 2018)

ca. 900.000 Euro Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen und Baumaßnah-
men (Fachbereich 6)

ca. 100.000 EuroSpielplatz „An den Rennwiesen“ (Fachbereich 6)

 

Die im Folgenden erzielten Investitionsüberschüsse wurden zurückgehalten, dienten zunächst als Kassenbestandsverstärkung und finanzierten Haushaltsausgabereste und zu großen Teilen die Investitionen der Haushalte 2015/2016 sowie 2017/2018.

Im Haushaltsplan 2015/2016 war eine Unterdeckung bei der Finanzierung der Investitionen offen ausgewiesen (Finanzhaushalt Seite 181, Zeile 290). Die ungedeckten Beträge (2015 1,23 Millionen Euro) sollten aus Investitionsüberschüssen der Vorjahre finanziert werden.
Dieses Verfahren, Kassenkredite vorübergehend zu vermeiden und Investitions-überschüsse der Vorjahre zur Finanzierung der vordringlichsten Investitionen zu verwenden, wurde auf den Seiten 112 und 113 des Vorberichts zum Haushalt 2015/2016 erläutert und nach Beschlussfassung über den Haushalt mit der für Rödermark zuständigen Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt besprochen. Im Anschluss wurde die erforderliche Haushaltsgenehmigung für die Haushaltsjahre 2015/2016 erteilt.

 

Im Haushaltsplan 2017/2018 wurde dieses begonnene Verfahren fortgesetzt. Der Finanzhaushalt weist eine Unterdeckung (2017 3,37 Millionen Euro und 2018 1,87 Millionen Euro) aus. Zur Deckung dieser 5,24 Millionen Euro sollten langfristige Kreditmarktdarlehen in Höhe von 1,11 Millionen Euro aufgenommen werden. Die noch fehlenden 4,13 Millionen Euro sollten aus den vorhandenen Investitionsüberschüssen abgedeckt werden.
 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Haushalt 2017/2018, teilte die Kommunalaufsicht durch Schreiben vom 09.03.2017 mit, dass aus zwei Gründen Bedenken gegen die Genehmigungsfähigkeit bestünden:

  1. Straßenbeitragssatzung
    Bereits bei den Haushaltsgenehmigungen der Vorjahre habe die Aufsicht darauf hingewiesen, dass eine Straßenbeitragssatzung erforderlich sei, um die kommenden Haushalte genehmigen zu können.
  2. Finanzierung der Investitionen
    Die Kommunalaufsicht hat Kontakt mit dem Ministerium des Inneren und für Sport aufgenommen, das als oberste Rechtsaufsicht für die Kommunen in Hessen fungiert. Gemeinsam vertritt man jetzt die Auffassung, dass die von der Stadt Rödermark vorgesehene Art der Finanzierung von Investitionen nicht fortgeführt werden könne, weil sich dadurch der Bestand der Kassenkredite erhöhe.

Da die Verwaltung diese Sichtweise nicht geteilt und dies dem Regierungspräsidium mitgeteilt hatte, wurde sie zu einem Gespräch in das Regierungspräsidium eingeladen. Das Gespräch, an dem der Bürgermeister, zwei Mitarbeiter der Verwaltung und drei Vertreter der Kommunalaufsicht teilgenommen haben, hat am 04.04.2017 stattgefunden.

 

Im Verlauf des Gesprächs wurden die Standpunkte wechselseitig ausgetauscht. Unter anderem wurde der Aufsicht mitgeteilt, dass der Entwurf einer Straßenbeitragssat-zung in den Geschäftsgang für die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenver-sammlung (Beschluss vorgesehen für 16.05.2017) gegeben werde.

 

Zur vorgesehenen Versagung der Verwendung von Investitionsüberschüssen der Vorjahre haben die Vertreter der Stadt Rödermark ausgeführt, dass das bereits mit dem Ende des Jahres 2013 begonnene und dem darauffolgenden Haushalt 2015/2016 fortgesetzte Verfahren erläutert und abgestimmt gewesen sowie äußerst sparsam und wirtschaftlich sei. Die Vermutung, dass eine durch das Land Hessen vorgesehene Regelung zum Abbau von Kassenkrediten ursächlich für die geänderte Meinungsbildung ist, wurde seitens der Aufsicht bestätigt.


Die hessischen Kommunen haben im Vergleich mit allen deutschen Flächenländern die höchsten Investitionskredite und die vierthöchsten Kassenkredite je Einwohner. Das Land Hessen wird aus diesem Grund, voraussichtlich noch im Laufe diesen Jahres, eine Regelung zum Abbau von Altfehlbeträgen treffen. Damit werden alle Kommunen gezwungen, ihre Kassenkredite abzubauen. Derzeit wird über verschiedene Szenarien nachgedacht, die aber noch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern sind.

 

Sollte nun die Finanzierung der Investitionen nach dem vorgesehenen Verfahren genehmigt werden, würde dies der Verfahrensweise des Innenministeriums zuwider-laufen. Die Kassenkredite, die eigentlich schon um rund acht Millionen Euro höher wären, wenn die Stadt Rödermark das Geld hätte zeitnah abfließen lassen, würden jetzt, zeitverzögert, ansteigen und dies gerade zu dem Zeitpunkt, da Kassenkredite abgebaut werden sollen.

 

Nach eingehender Diskussion der Standpunkte zeichnete sich ab, dass die von Land und Regierungspräsidium angestrebte Vorgehensweise nicht mehr zu ändern ist. Stattdessen wurde festgestellt, dass Rödermark bei der Veranschlagung von Investi-tionen verantwortungs- und maßvoll vorgeht und dass, sofern die Notwendigkeit aller Investitionen erläutert wird, von einem Verbot der Nettoneuverschuldung abgesehen werden kann. Die Verwaltung hat dem Regierungspräsidium die Erläuterungen der Investitionen bereits zur Verfügung gestellt.

 

Um die Gesamtsituation vollständig abzubilden, wird zunächst die Entwicklung der Investitionsüberschüsse dargestellt:

 

Verwendung Investitionsüberschüsse

Betrag

Veränderung

Verwendung

10.055.098,36

 

aus JAB 2013,2014,2015,2016

9.532.083,31

-523.015,05

Straßenentwässerung An den Rennwiesen (gezahlt 2014)

9.152.454,01

-379.629,30

Finanzierung HHReste bis 31.12.2014

8.912.030,65

-240.423,36

Finanzierung HHReste bis 31.12.2015

8.896.183,16

-15.847,49

Tische, Stühle Halle Urberach (VO/0254/15 v. 30.11.15)

8.746.183,16

-150.000,00

Investitionskostenzuschuss Musikschule

8.165.050,14

-581.133,02

Finanzierung HHReste bis 31.12. 2016

7.765.050,14

-400.000,00

Investitionskostenzuschuss KBR Mensa

6.914.913,76

-850.136,38

Haushaltsreste 2012 bis 2015 (max, wenn alles verausgabt)

6.708.178,96

-206.734,80

zu finanzierende Haushaltsreste 2016 inkl. Jägerhaus (VO/0316/16)

5.277.678,96

-1.430.500,00

Kauf Kulturhalle

4.071.678,96

-1.206.000,00

Enderschließung Rennwiesen (2017 und 2018 fällig)

3.821.678,96

-250.000,00

Investitionskostenzuschuss Feuerwehrgebäude

3.757.678,96

-64.000,00

Notstromversorgung Feuerwehr

3.347.678,96

-410.000,00

GWG Fw O.-R.

3.087.678,96

-260.000,00

LF 10 KatS Fw Ober-Roden

2.997.678,96

-90.000,00

LF 10 Fw Urberach

2.847.678,96

-150.000,00

Gerätewagen Logistik Fw O.-R.

2.742.678,96

-105.000,00

Investitionszuschüsse Kinderbetreuungseinrichtungen

2.667.678,96

-75.000,00

Neuausstattung Forscher Kita

2.607.678,96

-60.000,00

Schallschutzmaßnahmen Kitas

2.557.678,96

-50.000,00

Außengelände Kitas

2.512.678,96

-45.000,00

Spielplätze, Jugendplätze, Bolzplätze

2.512.678,96

 

 

 

Die Gesamtsumme der Investitionsüberschüsse beläuft sich auf 10,05 Millionen Euro. Die Mittel in den rot abgedruckten Zeilen sind bereits abgeflossen und die beiden da-rauffolgenden Zeilen stellen die Verwendung von Mitteln zur Finanzierung von Haus-haltsresten dar. Im Anschluss würden noch rund 6,7 Millionen Euro für die Finanzie-rung der aufgeführten Maßnahmen zur Verfügung stehen. 2,5 Millionen Euro waren bisher noch nicht mit Maßnahmen belegt, da sie zum Zeitpunkt des Haushaltsauf-

stellungsverfahrens noch nicht verfügbar waren.

 

Da die Investitionsüberschüsse nunmehr keine Verwendung mehr finden dürfen und die Aufsicht stattdessen eine Nettoneuverschuldung zulässt, ist ein erneuter Beschluss über die Haushaltssatzung erforderlich:

Die Paragrafen 1 (nur Finanzhaushalt), 2 (Gesamtbetrag der Kredite) und 4 (Höchstbetrag der Kassenkredite) sind geändert zu beschließen. Der Ergebnishaushalt verändert sich nicht. Verpflichtungsermächtigungen (§3), Steuersätze (§5) und Stellenplan (§6) sind ebenfalls nicht von Veränderungen betroffen.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet der Vollständigkeit halber alle Paragrafen der Haushaltssatzung.


Der ursprünglich ungedeckte Betrag bei den Investitionen, der aus Überschüssen der Vorjahre abgedeckt werden sollte, wird mit der vorliegenden Haushaltssatzung aus Investitionskrediten abgedeckt. Für das Jahr 2017 werden zusätzlich zu den bisher veranschlagten Darlehen am Kreditmarkt 3,01 Millionen Euro und für 2018 zusätzlich 1,11 Millionen Euro veranschlagt. Zugleich wird die Tilgung für die Kreditmarkt-darlehen entsprechend angepasst (2017 +30.000 Euro und 2018 +102.650 Euro) und der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 37 Millionen für beide Haushaltsjahre reduziert (ursprünglich 45 Millionen Euro).

 

Die in der Haushaltssatzung (§§1,2 und 4) angepassten Werte wurden am 07.04.2017 in einem Telefongespräch mit dem Regierungspräsidium abgestimmt.
Alle im Haushaltsplan 2017/2018 abgebildeten Investitionen wurden begründet und seitens der Aufsicht als erforderlich anerkannt. 
Das Regierungspräsidium hat die Genehmigung des Haushalts 2017/2018 in Aussicht gestellt, sofern zugleich eine Straßenbeitragssatzung beschlossen werde.

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die sparsame und wirtschaftliche Vor-gehensweise der Stadt Rödermark nicht fortgeführt werden kann. Sowohl das Land Hessen als auch das Regierungspräsidium schätzen das Zinsänderungsrisiko höher ein, als zunächst noch von den nach wie vor günstigen Zinsen zu profitieren.
In der Folge sind, sofern Mittel für Investitionen abfließen, sofort Zinsen für Kredit-marktdarlehen zu zahlen, die ansonsten weiterhin hätten vermieden werden können. Die Zinszahlungen für vier Millionen Euro belaufen sich bei vollständiger Aufnahme der Darlehen und einem Zinssatz von zwei Prozent auf 160.000 Euro jährlich. Hinzu kommt die Tilgung der neuen Kreditmarktschulden, die sich bei zwei Prozent Tilgung auf den gleichen Betrag beläuft.
Insofern müssen aus dem Ergebnishaushalt höhere Überschüsse erwirtschaftet werden (plus 320.000 Euro) und der mit dem Land vereinbarte Konsolidierungspfad wird belastet. Darüber hinaus stehen die 0,32 Millionen Euro nicht für die Tilgung von Kassenkrediten der Vorjahre zur Verfügung.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der geänderten Haushaltssatzung 2017/2018 wie folgt zu:

 

1.Der geänderten Haushaltssatzung 2017/2018 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplan wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

2.Die Änderungen fließen in das Investitionsprogramm sowie das Haushaltssicherungskonzept ein.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


 


Anlagen

1.Geänderte Haushaltssatzung 2017/2018

2.Geänderte Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten

3.Geänderte Liquiditätsplanung

4.Geänderter Finanzhaushalt

5.Geändertes Sonderbudget 14

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_geänderte HHSatzung2017_2018 (123 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_geänderte ÜbersichtVerbindlichkeitenH17_18 (48 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3_geänderte Liquiditätsplanung (276 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4_geänderter Finanzhaushalt (121 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5_geändertes Sonderbudget 14 (1985 KB)