Vertreter aller Fraktionen begründen das gemeinsame Ziel, einen „Rödermark-Plan“ aufstellen zu wollen.
Im Anschluss lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den interfraktionellen Antrag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
- Der Magistrat beauftragt zu prüfen und darzustellen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um einen solchen Rödermark-Plan aufzustellen.
- Insbesondere soll geprüft werden, ob die Einschaltung eines Planungsbüros mit Schwerpunkt Stadtentwicklung möglich und zweckmäßig ist. Falls die Einschaltung eines Planungsbüros für sinnvoll erachtet wird, wird der Magistrat aufgefordert, konkrete Vorschläge zu entwickeln und den finanziellen Handlungsrahmen darzustellen.
- Es ist zu prüfen, ob der Leitbildprozess aktiviert bzw. reaktiviert werden kann oder muss.
Der Stadtentwicklungsplan für Rödermark (Rödermark-Plan) soll im Wesentlichen folgende Inhalte haben:
- Es sind Möglichkeiten darzustellen, die der derzeitige Regionalplan im Innen- und Außenbereich zulässt. Die entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten sind zu bewerten und konkrete Prioritäten und Vorschläge zu benennen.
- Es ist darzustellen und zu bewerten, welche Entwicklungsmöglichkeiten im Außenbereich dadurch bestehen, dass der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf ist. Solche Entwicklungsmöglichkeiten sind planerisch zu bewerten.
- Es ist zu prüfen, ob Abweichungen von dem gültigen Flächennutzungsplan bis zur Neuaufstellung des Planes möglich sind. Die entsprechenden Voraussetzungen sind darzustellen. Des Weiteren ist auch hier eine planerische Bewertung durchzuführen.
- Zur Bereitstellung weiterer Flächen zur Wohnbaunutzung ist zu ermitteln, wo Verdichtung insbesondere Nachverdichtung sinnvoll ist und ob in diesem Zusammenhang bauplanerische Maßnahmen ergriffen werden sollten.
- Bei Gewerbegebieten ist darzustellen, inwieweit baurechtswidrige Nutzungen vorliegen, wie und in welchem Umfang diese illegalen Nutzungen verhindert und unterbunden werden oder in einer Neukonzeption aufgehen können.
Der Aufstellungsprozess des Rödermark-Plan soll offen gestaltet werden. Die Beteiligung der Bürgerschaft und die Einschaltung eines Planungsbüros soll ermöglicht werden.
Eine Leitlinie für die Stadtentwicklung soll folgende Parameter berücksichtigen:
Es ist davon auszugehen, dass der Zustrom von Menschen in das Rhein-Main-Gebiet anhält und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum erforderlich ist.
Es ist davon auszugehen, dass Flächen für das Bestandsgewerbe, aber auch für Neuansiedlungen von Unternehmen und Gewerbe bereit zu stellen sind.
Welchen Bedarf es an Flächen Wohnungsbau, Gewerbe und Gewerbeansiedlung, kulturelle Einrichtungen, Nahversorgung, Einkaufen, Sport und Naherholung gibt.
Wo die entsprechenden Bedarfe flächenmäßig dargestellt werden können.
Wie die einzelnen Areale des Stadtgebiets in Zukunft genutzt werden sollen und wo Planungen und gegebenenfalls auch Überplanungen durchgeführt werden sollen.
Welche Planungsoptionen im Hinblick auf die Fortschreibung des Regionalen Flächennutzungsplanes zu schaffen sind.
Welche Impulse zur Erreichung der Planziele gesetzt werden müssen.
Die zukünftige Struktur der Stadt.
Maßnahmen zur Stärkung und Belebung der Ortskerne sowie die Bestimmung ihrer Funktion für die Stadt
Die Grüne Mitte ist in ihrer Funktion als Naherholungsraum und Bindeglied zwischen den beiden Stadtteilen zu stärken. Ebenso ist die Funktion der Grünen Mitte für den Hochwasserschutz auszubauen.
Verortung und Funktion der Stadt Rödermark im Kultur- und Wirtschaftsraum Rhein-Main.
Darstellung der Möglichkeiten zur Sicherung zukünftigen Belange von Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Naherholung.
Naturschutz ist integraler Bestandteil der Stadtentwicklung. Ein wichtiges Ziel ist die ökologische Aufwertung der Landschaft. Dies soll verbunden werden mit der Gewinnung von Ökopunkten für Ausgleichsmaßnahmen.
Die Umwandlung von gewerblich genutzten und für gewerbliche Nutzung vorgesehenen Flächen zu anderen Zwecken, insbesondere Wohnungsbau, ist auszugleichen. Bei der weiteren Festlegung von Gebietsentwicklungen ist auch zu berücksichtigen, dass gewerblich genutzte Flächen schon verloren gegangen sind und weitere Umwandlungen von bisherigen Gewerbegebieten zur Diskussion stehen und insofern auch ein Ausgleich erforderlich ist.
Bei der Darstellung von Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnungsbau ist auch in Erwägung zu ziehen, zersplitterte Optionsflächen gegen eine größere Optionsfläche zu tauschen. Dies könnte die Kosten senken und zu einem größeren städtischen Handlungsfreiraum führen
Bei dem Aufstellungsprozess für den Rödermark-Plan ist zu berücksichtigen, dass es wichtige Zwischenetappen gibt:
Wichtigste mittelfristige Zwischenetappe ist die Fortschreibung des „Regionalen Flächennutzungsplanes“ durch den Regionalverband. Die Stadt Rödermark hat ihre Vorstellungen und Interessen rechtzeitig und qualifiziert in diesen Aufstellungsprozess einzubringen. Es ist darzustellen, welche Qualität die entsprechenden Stellungnahmen erzielen müssen, um tatsächlich beim Aufstellungsprozess berücksichtigt zu werden.
Es besteht jedoch auch ein kurzfristiger Handlungsbedarf.
Der Aufstellungsprozess soll auch einen Beitrag dazu leisten, darzustellen, welche kurzfristigeren Handlungsmöglichkeiten es in der Stadtentwicklung gibt. Insbesondere soll auch dargestellt werden, wie Flächen zur Befriedigung von notwendigen Bedarfen kurzfristig mobilisiert werden können.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.