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Vorlage - VO/0233/16  

 
 
Betreff: Investitionsprogramm 2017 bis 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/2/1 Mur
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
11.10.2016 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
07.12.2016 
Fortsetzung 7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß Ziffer 2 der Hinweise zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu § 97 der Hessischen Gemeindeordnung ist für das Investitionsprogramm ein gesonderter Beschluss durch die Gemeindevertretung notwendig.

 

Das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dem Doppelhaushalt 2017/2018 als Anlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung verweist den Entwurf des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 zur Beratung in die Ausschüsse.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: